Süddeutsche Zeitung

Bundestag und Bundesrat stimmen für Reform:Hartz IV eingelocht

Ende gut, alles gut? Nicht bei Hartz IV. Die Abstimmungen in Bundestag und Bundesrat sind nur ein vorläufiges Ende. Das Verfassungsgericht hatte Ernsthaftigkeit angemahnt, doch die Politik hat mit ein paar Euro Billard gespielt.

von Heribert Prantl

Ende gut, alles gut? Das Sprichwort stimmt nicht, nicht wenn es um Hartz IV geht. Das Ende ist nicht gut, sondern bescheiden, fast kläglich. Und deshalb sind die Abstimmungen in Bundestag und Bundesrat auch nur ein vorläufiges Ende.

Der Streit um das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums wird weitergehen, er wird noch einmal vor dem Bundesverfassungsgericht landen, weil die Hartz-IVReform dieses Existenzminimum nicht gewährleistet; und das wenige, was die Reform leistet, begründet sie kaum nachvollziehbar. Der Hartz-IV-Gesetzgebung hat die Ernsthaftigkeit gefehlt, die das Verfassungsgericht in seinem Urteil vom 9. Februar 2010 angemahnt hat.

Stattdessen hat die Politik mit ein paar Euro mehr für jeden Hartz-IV-Empfänger Billard gespielt. Auf diese Weise wurde nun ein Gesetz doch noch eingelocht. Karlsruhe hat aber der Politik nicht die Aufgabe gestellt, irgendein Gesetz zu versenken.

Der Sozialstaat sollte auf ein neues Fundament gestellt, die Armutsgrenze neu beschrieben und festgesetzt werden, nach klaren und nachvollziehbaren Kriterien. Und: Das Gericht verlangte, den Kindern endlich den Wert zu geben, den sie haben und das Geld, das sie brauchen.

Allenfalls an dieser Stelle hat der Gesetzgeber den Anforderungen der Verfassungsrichter ansatzweise genügt; sie hatten dem Sozialstaat eine zupackende Aufgabe zugewiesen: er soll Schicksalskorrektor sein für die Kinder, die in prekären Verhältnissen geboren werden. Scheu, zaghaft, im Schneckentempo, nähert sich die Politik dieser Aufgabe. Das ist besser als nichts, aber nicht das, was das Gericht wollte.

Der Weg, den das Verfassungsgericht gewiesen hat, ist noch weit.

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Quelle:
SZ vom 05.02.2011
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