Süddeutsche Zeitung

Bundestag:Streit um die Chaos-Wahl

Wäre die Sitzverteilung im Bundestag anders, wenn es am Wahltag in Berlin keine Pannen gegeben hätte? Ampel und CDU sind uneins.

Von Robert Roßmann, Berlin

Der Bundeswahlleiter ist nicht gerade als Heißsporn bekannt. Wenn es um die vergangene Wahlen in Berlin geht, kann sich aber auch Georg Thiel nicht mehr zurückhalten. Im vergangenen September habe es nicht nur einzelne Fehler gegeben, sondern ein "komplettes systematisches Versagen der Wahlorganisation", findet Thiel. "In der Bundeshauptstadt eines zivilisierten Landes" dürfe "so etwas nicht vorkommen".

Der Berliner Verfassungsgerichtshof hat bereits deutlich gemacht, dass er eine weitgehende Wiederholung der Abgeordnetenhauswahl für erforderlich hält, sie fand gleichzeitig mit der Bundestagswahl statt. Das Gericht will seine Entscheidung am 16. November verkünden. Was mit der Bundestagswahl passieren soll, ist aber immer noch unklar. An diesem Donnerstag berät der Wahlprüfungsausschuss des Bundestags darüber - und bisher ist nur eines sicher: Die Ampelfraktionen und die Union sind völlig uneins.

Es gab eklatante Missstände, das ist unstrittig

Um was geht es in dem Streit? Entscheidend für eine Wahlwiederholung ist zunächst die Mandatsrelevanz, also die Frage, ob es ohne die Pannen zu einer anderen Sitzverteilung hätte kommen können. Der Bundeswahlleiter ist der Auffassung, dass dies der Fall ist. Zum einen sei im Wahlkreis Berlin-Reinickendorf der Erststimmen-Vorsprung, mit dem Monika Grütters (CDU) das Direktmandat gewonnen hat, so klein, dass er Resultat der Pannen sein könne. Zum anderen könne durch Pannen in den Berliner Wahlkreisen Mitte, Pankow, Reinickendorf, Steglitz-Zehlendorf, Charlottenburg-Wilmersdorf und Friedrichshain-Kreuzberg-Prenzlauer Berg Ost auch das Zweitstimmen-Ergebnis mandatsrelevant verfälscht worden sein.

Hätte die SPD insgesamt mindestens 802 Zweitstimmen mehr erhalten, hätte sie im Bundestag einen Sitz mehr. Der Bundeswahlleiter verlangt deshalb eine vollständige Wiederholung der Wahl in den sechs Wahlkreisen. "Es geht hier nicht nur um einen Sitz mehr oder weniger für eine Partei, es geht hier auch darum, den Bürgern ein klares Zeichen zu setzen: Es ist sicher, dass eure Stimme zählt", sagt der parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Johannes Fechner. Denn das Wahlrecht sei "die zentrale Mitwirkungsmöglichkeit in der Demokratie".

Unstrittig ist zwischen Ampel und Union, dass es bei der Bundestagswahl in Berlin eklatante Missstände gab. Strittig ist aber immer noch, was alles als Wahlpanne gelten soll. Und damit auch, wie mandatsrelevant diese Pannen sind und wie umfangreich deshalb neu gewählt werden muss. Die Vertreter der Ampelparteien im Wahlprüfungsausschuss halten die Einschätzung des Bundeswahlleiters für zu weitgehend. Sie wollen nicht in sechs der zwölf Berliner Wahlkreise komplett erneut wählen lassen, sondern lediglich in etwa 300 der gut 2200 Berliner Wahllokale. Außerdem soll dort nur die Zweitstimme erneut abgegeben werden dürfen. Die Ampelparteien sehen es zum Beispiel erst dann als einen Wahlfehler an, wenn ein Wahllokal wegen der Berliner Desorganisation über 18.45 Uhr hinaus geöffnet war. Dabei lagen um diese Zeit bereits die ersten Hochrechnungen vor.

"Der Ampel-Vorschlag wird dem Berliner Wahlchaos nicht ansatzweise gerecht - ganz offensichtlich sind hier rein parteitaktische Erwägungen im Spiel, weil FDP und Grüne fürchten, im Falle einer Wahlwiederholung Mandate zu verlieren", klagt der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion, Thorsten Frei. Die Ampel habe "so lange an den Kriterien gedreht, bis das politisch gewollte Ergebnis von nur noch 300 Wahllokalen herausgekommen ist". Die Union verlangt stattdessen, dass die Bürger mindestens in der Hälfte der Wahllokale ihre Zweitstimme erneut abgeben können. Und dass es in Reinickendorf und Pankow wegen der knappen Ergebnisse darüber hinaus auch eine Wiederholung der Erststimmenwahl geben soll.

Die Wahlbeteiligung dürfte bei einer Wiederholung niedriger ausfallen

Eine Wiederholung der Wahl kann nicht nur die Mehrheitsverhältnisse zwischen den Berliner Parteien und die personelle Zusammensetzung des Bundestags verändern. Das Land Berlin dürfte dadurch - über alle Parteien hinweg - Sitze im Bundestag verlieren. Warum? Bei der Bundestagswahl lag die Wahlbeteiligung in der Hauptstadt bei 75,2 Prozent. Man kann davon ausgehen, dass sich an einer Wiederholung der Wahl weniger Bürger beteiligen werden. Der Anteil der Berliner Stimmen an den bundesweit abgegebenen Stimmen würde dadurch sinken - und damit die Zahl der Mandate, die der Hauptstadt zustehen.

Der Bundeswahlleiter hat bereits verschiedene Szenarien durchrechnen lassen. Wenn - wie vom Bundeswahlleiter verlangt - die Abstimmung in sechs der zwölf Berliner Wahlkreise wiederholt werden würde, das Zweitstimmenverhältnis der Parteien dasselbe wie bei der Bundestagswahl bliebe, die Wahlbeteiligung aber nur noch 60 Prozent betragen würde, würde Berlin sechs Sitze im Bundestag verlieren.

Wegen des komplexen deutschen Wahlrechts hat ein anderes Wahlergebnis in Berlin auch Konsequenzen außerhalb der Hauptstadt: So könnte zum Beispiel bei einem schlechteren CDU-Ergebnis in Berlin in Nordrhein-Westfalen der Christdemokrat Jürgen Hardt sein Bundestagsmandat verlieren, er ist im vergangenen September als Letzter auf der NRW-Landesliste seiner Partei gerade noch in den Bundestag gekommen.

Wegen der erheblichen Differenzen zwischen der Ampel und der Unionsfraktion dürfte es an diesem Donnerstag immer noch zu keiner Verständigung kommen. Die Vorsitzende des Wahlprüfungsausschusses, Daniela Ludwig (CSU), hält das für ein Unding. "Es gab nachweislich erhebliche Verfehlungen bei der Wahl, das kann in einem Rechtsstaat nicht hingenommen werden", sagt Ludwig. "Wenn jetzt der Eindruck entsteht, dass bei der Korrektur auf Zeit gespielt wird und dass Fehler nur so gering wie irgend möglich korrigiert werden sollen, schadet das der Akzeptanz der Politik und der Demokratie."

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