Das sogenannte Sicherheitspaket der Ampelkoalition ist im Bundesrat teilweise gescheitert. Ein zustimmungsbedürftiges Gesetz zu mehr Möglichkeiten für die Sicherheitsbehörden bekam in der Abstimmung in der Länderkammer keine Mehrheit. Bundestag und Bundesregierung könnten dazu nun den Vermittlungsausschuss von Parlament und Bundesrat anrufen. Verschärfungen im Asyl- und Waffenrecht ließ der Bundesrat hingegen passieren.
Bundesinnenministerin Nancy Faeser reagierte entgeistert. „Völlig unverständlich und verantwortungslos ist die Ablehnung unseres Gesetzes zur Terrorismusbekämpfung durch die von CDU und CSU geführten Länder im Bundesrat“, erklärte die SPD-Politikerin. „Die Union verweigert unseren Ermittlungsbehörden Befugnisse, die angesichts der aktuellen Bedrohungen absolut notwendig sind.“
Direkt zuvor hatte der Bundestag – knapp zwei Monate nach der Messerattacke von Solingen – mit den Stimmen von 361 Abgeordneten das Sicherheitspaket verabschiedet. 290 votierten dagegen, neun enthielten sich der Stimme. Die Ampelparteien kommen zusammen auf 415 Sitze im Bundestag.
Das Sicherheitspaket sieht unter anderem vor, dass Asylbewerber von staatlichen Leistungen ausgeschlossen werden, für deren Schutzersuchen nach den sogenannten Dublin-Regeln ein anderes europäisches Land die Verantwortung trägt – sofern die Ausreise für sie rechtlich und tatsächlich möglich ist. Ausnahmen soll es geben, wenn Kinder betroffen sind. Auch sollen sich Heimreisen anerkannter Schutzberechtigter nicht auf ihren Schutzstatus auswirken, wenn sie „sittlich zwingend geboten“ sind – etwa der Besuch einer Beerdigung von Angehörigen.
Zudem soll das Waffenrecht verschärft werden. So wird nun deutlich gemacht, dass das Verbot, Waffen bei Volksfesten oder Sportveranstaltungen mitzuführen, auch für Messer gilt, die an dieser Stelle im Waffengesetz künftig ausdrücklich erwähnt werden sollen. Es soll aber Ausnahmen geben, zum Beispiel für bestimmte Berufsgruppen.
In dem Gesetz, das der Bundesrat nun abgelehnt hat, geht es um mehr Möglichkeiten für die Sicherheitsbehörden. Sie sollten die Befugnis erhalten, in bestimmten Fällen biometrische Daten im Internet abzugleichen. Die Suche nach Gesichtern und Stimmen mittels einer automatisierten Anwendung sollte aber nur dann erlaubt sein, wenn dies der Präsident des Bundeskriminalamtes (BKA) oder seine Vertretung von einem Gericht genehmigen lässt. Bei Gefahr im Verzug hätte der BKA-Chef oder einer der drei Vize selbst die Anordnung für eine Dauer von maximal drei Tagen treffen müssen.
Auslöser für die Gesetzesänderung war ein mutmaßlich islamistisch motivierter Messeranschlag auf einem Stadtfest am 23. August in Solingen. Drei Menschen wurden getötet, acht weitere verletzt. Der tatverdächtige Syrer hätte eigentlich 2023 nach Bulgarien abgeschoben werden sollen, was aber scheiterte.
Nach dem Anschlag verständigte sich die Bundesregierung auf Verschärfungen im Migrations- und Waffenrecht sowie auf mehr Befugnisse für Ermittler. Nach massiver Kritik von Experten in einer Anhörung im Bundestag nahm die Koalition noch Änderungen an ihrem Paket vor. Union und FDP gehen die härteren Regeln für Asylbewerber und die Ausweitung der Befugnisse für Ermittler nicht weit genug. Auch bei SPD und Grünen gab es Kritik an dem Gesetz, wenn auch aus entgegengesetzter Richtung.