Süddeutsche Zeitung

Bundestag:Opposition zieht vor Gericht

FDP, Grüne und Linke klagen gemeinsam gegen die von der Koalition beschlossene Aufstockung der Parteienfinanzierung.

Von Robert Roßmann, Berlin

Die Opposition zieht gegen die von der großen Koalition beschlossene Aufstockung der staatlichen Parteienfinanzierung vor Gericht. Die Bundestagsfraktionen von FDP, Grünen und Linken kündigten am Donnerstag eine gemeinsame Normenkontrollklage vor dem Bundesverfassungsgericht an. Mitte Juni hatten Union und SPD gegen den Widerstand der Opposition durchgesetzt, dass die Obergrenze für die Parteienfinanzierung von 165 Millionen Euro auf 190 Millionen Euro angehoben wird.

Die Koalition hatte die Obergrenze für die Parteienfinanzierung um 25 Millionen Euro angehoben

Die parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen-Fraktion, Britta Haßelmann, sagte, die demokratischen Parteien seien "selbstverständlich elementarer Bestandteil unserer Demokratie". Sie müssten gut ausgestattet sein, um ihrem Auftrag nachzukommen. Aber es gebe eine besondere Begründungs- und Darlegungspflicht, wenn man den Rahmen der Parteienfinanzierung verändere. Diese Pflicht habe die große Koalition nicht erfüllt. So hätten Union und SPD alle Rückfragen, warum sie die Obergrenze um 25 und nicht etwa um 30 oder 17 Millionen Euro anheben wollen, unbeantwortet gelassen. Im Begründungsteil des Gesetzes gebe es lediglich "ein paar Stichworte" wie Kosten für Digitalisierung, Mitgliederentscheide oder den Umgang mit sozialen Medien. Damit komme die Koalition dem Anspruch, den das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber auferlegt habe, aber nicht nach. Gerade weil Grünen, FDP und Linken die Arbeit der Parteien so bedeutend sei, dürften sie jetzt dieses Gesetz nicht akzeptieren, sagte Haßelmann.

Ähnlich äußerte sich der parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion, Marco Buschmann. Er beklagte, dass die Koalition das Gesetz binnen weniger Tage "durch den Bundestag gepeitscht" habe. Mit diesem "Hauruck-Verfahren" habe sie gegen "die politische Hygiene" und - nach seiner Überzeugung - auch gegen die Verfassung verstoßen. "Unsere Verfassung ist sich des Interessenskonflikts bewusst, in dem jeder Abgeordnete steht", sagte Buschmann. Die Parteien stellten die Abgeordneten auf, die Abgeordneten müssten dann aber auch darüber entscheiden, wie viel Geld die Parteien bekommen. Deshalb habe das Bundesverfassungsgericht immer wieder betont, dass gerade bei Anhebungen der Obergrenze der Parteienfinanzierung eine besondere Begründungspflicht bestehe. Dieser Pflicht komme das vorliegende Gesetz aber "in keiner Weise nach". Es werde nur pauschal darauf abgestellt, dass es "beispielsweise neue Bedarfe bei der Digitalisierung" gebe, etwa wegen neuer Kosten für die IT-Sicherheit. Seiner Erfahrung nach spare man aber mit der Digitalisierung, wie bei jeder klugen Investition, am Ende Geld. Deshalb habe sich die FDP-Fraktion gemeinsam mit den Fraktionen von Linken und Grünen entschieden, eine abstrakte Normenkontrolle einzuleiten. Die Bürgerinnen und Bürger dürften nicht den Eindruck bekommen, dass es dem Bundestag um Selbstbedienung gehe. Sie müssten stattdessen sehen, "dass wir mit unseren Befugnissen als Gesetzgeber besonders sorgfältig umgehen".

Der parlamentarische Geschäftsführer der Linksfraktion, Jan Korte, beklagte, dass die große Koalition von der Einbringung in den Bundestag bis zur Verabschiedung des Gesetzes genau neun Werktage gebraucht habe - während sie sich bei anderen Themen wie der Armutsbekämpfung, der Pflege oder Leiharbeit viel Zeit lasse. In der gesellschaftlichen und politischen Lage, in der sich Deutschland befinde, sei das Vorgehen der Koalition "ein Konjunkturprogramm für Politikverdruss".

Die AfD-Bundestagsfraktion kündigte eine eigene Klage an. Anders als die übrigen Oppositionsparteien setzt sie nicht auf eine Normenkontroll-, sondern auf eine Organklage. Die parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen, Haßelmann, sagte, für ihre Fraktion sei klar gewesen, dass es auch in dieser Frage keine inhaltliche Zusammenarbeit mit der AfD geben dürfe, da die AfD jeden Tag versuche, die anderen Parteien und das Parlament verächtlich zu machen.

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SZ vom 06.07.2018
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