Bundestag:Die Opposition übt sich in Vernunft

Opposition im Bundestag: Klage gegen bayerisches Polizeiaufgabengesetz vorgestellt

Grüne, Linke und FDP arbeiten in der Opposition immer häufiger konstruktiv zusammen. Mitte September präsentierten Katrin Göring-Eckardt, Dietmar Bartsch und Christian Lindner etwa eine gemeinsame Initiative zur Sicherheitspolitik.

(Foto: picture alliance/dpa)

FDP, Grüne und Linke bündeln verstärkt ihre Kräfte, um gemeinsame Interessen durchzusetzen. Ihre Arbeit wirkt deutlich seriöser als die der Bundesregierung. Ein paar Beispiele.

Von Stefan Braun, Berlin

Am Anfang sah es noch wie die große Ausnahme aus. Mittlerweile aber wiederholt es sich - und könnte bald zur neuen Gewohnheit werden. Während die schwarz-rote Koalition um ihre gemeinsame Linie kämpft, werfen Grüne und FDP immer häufiger ihre Kräfte zusammen. Und weil in manchen Fällen auch beide zusammen nicht ausreichen, sind sie noch einen Schritt weiter gegangen und machen hie und da sogar mit den Linken gemeinsame Sache.

Jüngstes Beispiel ist die Normenkontrollklage aller drei Fraktion gegen die geplante Neuregelung der Parteienfinanzierung. An diesem Donnerstag haben sie die gemeinsame Aktion vorgestellt und begründet. "Die inhaltliche Begründung ist nicht stichhaltig und das Vorgehen von CDU, CSU und SPD einfach nur dreist", kritisiert Britta Haßelmann. "Gerade weil uns die Arbeit der Parteien so wichtig ist und demokratische Parteien eine elementare Funktion in unserer Demokratie haben, dürfen wir dieses Gesetz so nicht akzeptieren."

Hintergrund ist der Plan der Regierung, die absolute Obergrenze zu erhöhen. Außerdem kritisieren Grüne, Linke und FDP, dass die Pläne in vollkommen unangemessener Eile und ohne die dringend erforderliche Transparenz durchs Parlament gebracht worden sei.

Nicht minder wichtig ist daneben die gemeinsame Anstrengung von Grünen und FDP, die Regierung bei der Lockerung des Kooperationsverbots im Bildungsbereich zu deutlich größeren Schritten zu bewegen.

Neue Nüchternheit

Dazu hatten die Fraktionsvorsitzenden Katrin Göring-Eckardt, Anton Hofreiter und Christian Lindner der Bundeskanzlerin schon Ende August einen Brief geschrieben, in dem sie der Koalition eine Kooperation anbieten, um das Grundgesetz umfassender zu ändern.

Und weil darauf keine Resonanz kam, legten die Fachpolitiker nun noch einmal nach. In einem gemeinsamen Antrag, über den der Bundestag an diesem Freitag abstimmen soll, fordern Grüne und liberale die Koalition auf, dem Bund künftig eine umfassende und dauerhafte Finanzierung von Schulen, Personal und Ausstattung zu ermöglichen. Bislang sehen die Pläne der Koalition nur vor, zeitlich befristete Investitionen in Gebäude möglich zu machen, und zwar künftig ohne die Einschränkung, dies nur für besonders bedürftige Gemeinden zuzulassen.

Die zuständige Grünen-Abgeordnete Katja Dörner sagte der SZ: "Das Kooperationsverbot von 2006 ist in Gesetzesform gegossener Unsinn und gehört in die Geschichtsbücher." Dass für Schulen nach wie vor keine flächendeckende Unterstützung des Bundes in allen Kommunen möglich sei, stehe der Chancengleichheit und der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse entgegen.

Was der Bund nun plane, um das Problem zu beheben, reiche bei Weitem nicht aus. "Es ist absurd, wenn der Bund künftig Turnhallen und Mensen bauen, bei der Aus- und Weiterbildung von dringend benötigten Lehrkräften aber nicht mit den Ländern zusammenarbeiten darf", klagte Dörner.

Nicht anders argumentiert die Bundestagsabgeordnete Katja Suding von der FDP. Sie sagte, zahlreiche andere Länder hätten die Bundesrepublik in der Bildungspolitik längst hinter sich gelassen. "Ländern wie Dänemark oder den Niederlanden hängen wir zehn Jahre hinterher", so Suding. Aus diesem Grund dürfe sich der Bund nicht "mit einzelnen kurzlebigen Programmen aus seiner Verantwortung kaufen", sondern müsse die Schulen dauerhaft und verlässlich unterstützen. "Die Qualität der Bildung eines Kindes darf nicht länger davon abhängen, ob es in Bremen oder in Bayern zur Schule geht."

Tatsächlich haben Grüne und FDP ein Druckmittel. Für die Grundgesetzänderung braucht die Bundesregierung in Bundestag und Bundesrat eine Zwei-Drittel-Mehrheit - entsprechend benötigt sie die Unterstützung der Opposition. Das freilich heißt noch nicht, dass es tatsächlich zu mehr kommt. Zu oft haben sich Parteien, Bund und Länder am Ende doch wieder ums Geld zerstritten.

Gleichwohl ist die ziemlich hartnäckige Initiative von FDP und Grünen nicht ohne Aussicht auf Fortschritte. Auch deshalb dürften sie sich entschlossen haben, an dieser Stelle zusammenzuarbeiten. Gleichwohl erklärte FDP-Parteichef Christian Lindner, eine Koalition in der Opposition werde es trotzdem nicht geben. Lindner zur SZ: "Grüne und FDP stehen im politischen Wettbewerb zueinander. Uns geht es darum, den Menschen zu befreien, die Grünen sind eher an Steuerung interessiert." Dennoch gebe es keine Feindschaft in der Opposition: "Dort wo es inhaltliche Schnittmengen gibt, arbeiten wir auch zusammen."

Nicht viel anders beschreibt es Katrin Göring-Eckardt. Sie erklärte, es gebe keine Bündnisse, aber "es gibt inzwischen eine vernünftige Kooperation und die Bereitschaft, gemeinsame Interessen auch gemeinsam zu vertreten."

Zu dieser neuen Nüchternheit passt durchaus, dass beide Parteien dort, wo es nötig ist, selbst mit der Linken kooperieren. Das bewiesen sie schon vor zwei Wochen, als Linder und Göring-Eckardt gemeinsam mit Dietmar Bartsch von der Linken eine Normenkontrollklage gegen das bayrische Polizeiaufgabengesetz präsentierten.

Dieses Gesetz lehnen alle drei wegen der aus ihrer Sicht radikalen Eingriffe in Grundrechte rundweg ab. Für diese Klage wie für die Klage gegen die Neuregelung der Parteienfinanzierung benötigten sie ein Quorum, das nur zu dritt erreicht werden konnte. Also hat man sich pragmatisch die Hand gereicht - und damit ein Maß an Vernunft gezeigt, das die regierende Koalition in diesen Wochen kaum aufbringt.

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