AfDDie Doppelrolle des Ruben Rupp

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Kritiker sagen, sein Mandat in Baden-Württemberg komme zu kurz. „Ich bin einer der Leistungsträger im Landtag“, widerspricht Ruben Rupp.
Kritiker sagen, sein Mandat in Baden-Württemberg komme zu kurz. „Ich bin einer der Leistungsträger im Landtag“, widerspricht Ruben Rupp. (Foto: Imago)
  • AfD-Politiker Ruben Rupp ist seit März 2025 sowohl Bundestags- als auch Landtagsabgeordneter in Baden-Württemberg und hat seit seinem Bundestagseinzug nur an sechs von 21 Landtagssitzungen teilgenommen.
  • Andere Parteien kritisieren das Doppelmandat als problematisch, da Bundestag wie Landtag Vollzeitparlamente seien. Rupp versucht, seine Leistung unter anderem mit vielen Kleinen Anfragen im Landtag zu belegen.
  • Der Abgeordnete erhält nur die Bundestagsdiät von 11 833 Euro, aber beide Kostenpauschalen in Höhe von zusammen 8088 Euro monatlich. Er tritt bei der Wahl im März 2026 nicht mehr für den Landtag an.
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Der AfD-Politiker Ruben Rupp ist Abgeordneter im Bundestag und im Landtag von Baden-Württemberg. Was bedeutet so ein Zweifachmandat – finanziell und für die praktische Arbeit?

Von Roland Muschel, Stuttgart

Ruben Rupp ist ein fleißiger Abgeordneter, ein „Leistungsträger“ des politischen Betriebs, so sieht er das. Einer, der sehr viele Anfragen an die Regierung stellt und im Parlament oft für seine Partei spricht, die AfD. Am 11. Dezember 2025 etwa bestritt Ruben Rupp für die AfD eine Plenardebatte, bei der es um die Sicherheit in den Fußballstadien ging. Eine Woche später, am 19. Dezember, stand Rupp für die AfD wieder am Rednerpult, diesmal, um den Digital Service Act der Europäischen Union zu kritisieren, ein Gesetz, das laut EU die Verbreitung illegaler Inhalte in den sozialen Medien verhindern soll.

Noch bemerkenswerter als Rupps vielseitiger Einsatz als Redner ist allerdings, dass er seit dem Frühjahr auf gleich zwei parlamentarischen Bühnen auftritt: Die Debatte über Sicherheit in den Stadien bestritt er im Landtag in Stuttgart, die über den Digital Service Act im Bundestag in Berlin. Denn der AfD-Politiker ist beides: Abgeordneter im Deutschen Bundestag und Abgeordneter im Landtag von Baden-Württemberg.

Im Stuttgarter Plenarsaal bleibt Rupps Stuhl oft leer

Dem Landtag gehört Ruben Rupp seit 2021 an, dem Bundestag seit März 2025. Da fragt sich, wie das eigentlich funktioniert, so ein Doppelmandat: finanziell und auch ganz praktisch? Denn eigentlich sind das ja zwei Vollzeitjobs, schwer zu vereinbaren, so könnte man denken. Ruben Rupp hingegen sagt, die Doppelrolle in Berlin und Stuttgart sei zwar nicht immer einfach, aber machbar, mit Fleiß und seiner Leistungsbereitschaft.

Diese Sichtweise haben Rupp und die AfD ziemlich exklusiv. Andere Parteien bezweifeln nämlich, dass ein Politiker zwei Mandate sinnvoll parallel ausüben kann – zumal der AfD-Politiker in Stuttgart häufig fehlt, oft mit Verweis auf Sitzungen in Berlin. Seit seinem Einzug in den Bundestag im März 2025 hat Rupp nur an sechs von 21 Plenarsitzungen teilgenommen, wie die Landtagsverwaltung auf SZ-Nachfrage mitteilt. Die Kritiker sehen sich durch die sehr überschaubaren Präsenzen im Landtag bestätigt. „Ich bin überzeugt davon, dass es nicht möglich ist, Mandate im Bundestag und im Landtag gleichzeitig rechtschaffen auszuüben, wenn man seine Aufgabe als Abgeordneter ernst nimmt“, sagt Baden-Württembergs Landtagspräsidentin Muhterem Aras (Grüne). Beides seien ja Vollzeitparlamente.

Auch der CDU-Politiker Felix Schreiner hält Rupps Doppelmandat für „politisch wie demokratisch problematisch“. Wer zwei Mandate parallel ausübe, nehme in Kauf, dass Aufgaben auf einer der beiden politischen Ebenen liegen bleiben, sagt Schreiner. Der Bundestagsabgeordnete für den Wahlkreis Waldshut war selbst einige Jahre Abgeordneter in Stuttgart, als er aber 2017 in den Bundestag gewählt wurde, gab er sein Landtagsmandat gleich ab. Eine Selbstverständlichkeit, findet Schreiner. „Wer es richtig machen möchte, kann hauptberuflich nur einem Parlament angehören.“

Ruben Rupp spricht dagegen von einer unseriösen Debatte. Er klingt aufgebracht, als man ihn an einem Dezembernachmittag am Telefon erreicht. „Ich bin einer der Leistungsträger im Landtag“, sagt er. Und dann zählt er auf, wie viele Kleine Anfragen er in seiner Funktion als Landtagsabgeordneter in dieser Legislaturperiode bereits an die grün-schwarze Landesregierung gerichtet habe: 190! Damit sei er Spitzenreiter seiner Fraktion, der AfD. Und selbst wenn man nur den Zeitraum des Doppelmandats nehme, seit der Bundestagswahl am 23. Februar 2025 bis heute, sei er mit sieben Kleinen Anfragen an die Regierung in Stuttgart immer noch fleißiger als seine Wahlkreiskollegen von den Grünen und von der CDU. Die kämen im gleichen Zeitraum nur auf drei respektive zwei Kleine Anfragen. Das sei doch der eigentliche Skandal, sagt Rupp.

Ein Doppelmandat im Land- und Bundestag ist in Baden-Württemberg erlaubt

Nun gelten parlamentarische Initiativen wie Kleine und Große Anfragen tatsächlich als probate Mittel der Abgeordneten, um die Arbeit der Regierung zu kontrollieren. Andererseits sagt die Menge nicht unbedingt etwas über die Qualität aus. Zudem kostet die an strikte Fristen gebundene Beantwortung der parlamentarischen Anfragen die Ministerien viel Zeit, die dann für die eigentliche Arbeit fehlt. Kritiker sagen: Man kann durch eine Flut an Anfragen ganze Abteilungen in den Fachressorts wochenlang lahmlegen. Dagegen steht das Informationsrecht der Abgeordneten, ein hohes Gut.

Festhalten lässt sich jedenfalls: Rupp ist ein emsiger Anfragenlieferant. Mal geht es um die Kosten einer Landeserstaufnahmestelle für Flüchtlinge, mal um ein vom Land gefördertes KI-Projekt. Die Zahl seiner Redeauftritte seit Beginn des Doppelmandats beschränkt sich im Landtag dagegen auf den einen Auftritt bei der Plenardebatte am 11. Dezember. In dieser parlamentarischen Leistungsdisziplin liegt Rupp hinter seinen Wahlkreiskollegen von Grünen und CDU. Reden halten kann man eben nur in Präsenz.

Zur Wahrheit gehört aber auch, dass die Abgeordnetengesetze in Stuttgart und Berlin Doppelmandate erlauben und es in der deutschen Politik auch schon mehrere davon gab. Allerdings werden Zweifachmandate zunehmend kritisch gesehen werden. Als etwa die Brandenburger CDU-Politikerin Saskia Ludwig 2019 für 18 Monate in den Bundestag nachrückte, ohne ihr Landtagsmandat abzugeben, war das Echo überwiegend negativ.

Auf europäischer Ebene gilt dagegen seit 2004 eine Unvereinbarkeitsregelung: Niemand darf zugleich Mitglied im Europäischen Parlament und in einem nationalen Parlament sein. Das Grundgesetz enthält aber keine Regelung, wonach eine Doppelmitgliedschaft im Bundestag und in einem Landtag unzulässig wäre. Ein Verbot ist gleichwohl möglich. So hat Niedersachsen in seiner Landesverfassung geregelt, dass Mitglieder des Bundestages nicht in den Landtag gewählt werden können. Die Unvereinbarkeit ist auf Länderebene jedoch die Ausnahme, nicht die Norm.

Das Geld sei ihm egal, sagt Rupp

Der Landtag in Stuttgart hat im Abgeordnetengesetz immerhin eine doppelte Diät ausgeschlossen. Als Bundestagsabgeordneter erhält Rupp eine zu versteuernde Grundvergütung von 11 833 Euro brutto pro Monat. Als Landtagsabgeordneter würde ihm eine Diät von 9322 Euro zustehen, die der Landtag wegen des Doppelmandats aber einbehält. Allerdings erwirbt Rupp im Bundestag mit jedem Jahr einen Pensionsanspruch, während er zugleich vom Land 2169 Euro pro Monat für eine private Altersvorsorge erhält.

Und auch die steuerfreien Pauschalen werden nicht miteinander verrechnet: Der Bundestag zahlt Rupp eine Kostenpauschale für Abgeordnete aus, der Landtag ebenfalls, zusammen 8088 Euro im Monat. Mit der Kostenpauschale sollen Ausgaben wie der Unterhalt eines Wahlkreisbüros bestritten werden. Zwar zieht der Landtag die eher symbolische Summe von 40 Euro von der Kostenpauschale ab, wenn ein Abgeordneter an einem Sitzungstag fehlt. Das gilt laut Abgeordnetengesetz allerdings nur, wenn der Parlamentarier nicht „zur gleichen Zeit an einer anderen präsenzpflichtigen Sitzung teilnimmt“ – also zum Beispiel im Bundestag.

Das Geld, versichert Rupp, sei ihm völlig egal. Das Landtagsmandat habe er nach seiner Wahl in den Bundestag nur behalten, um Schaden von der AfD abzuwenden. Denn sonst wäre sein 2020 nominierter Zweitkandidat in den Landtag nachgerückt, der allerdings vor der Bundestagswahl 2021 aus der AfD austrat. Deshalb forderten sowohl der AfD-Landesvorstand als auch die AfD-Landtagsfraktion Rupp in einstimmigen Beschlüssen auf, das Landtagsmandat zu behalten. „Wir waren nicht überzeugt, dass der Nachrücker das Mandat im Sinne der AfD weiterführen würde“, sagt Emil Sänze, Co-Landeschef der AfD Baden-Württemberg. „Wir haben Ruben Rupp daher gebeten, das für die Partei zu tun. Ihm daraus jetzt ein Strick drehen zu wollen, wäre unfair.“

Rupp selbst sagt, sein Doppelmandat sei ein „begründeter Ausnahmefall“, aber sicher kein Zukunftsmodell. „Wir prüfen als AfD inzwischen besser, wen wir für Mandate aufstellen.“ Bei der Landtagswahl am 8. März 2026 tritt er nicht mehr an. Er will sich dann allein auf sein Bundestagsmandat konzentrieren.

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