Sondervermögen:Warum der alte Bundestag noch die Schuldenbremse lockern darf

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Ohne Wenn und Aber: Der alte Bundestag bleibt, so sieht es das Gesetz vor, auch nach einer Wahl bis zur Konstituierung des neuen Parlaments handlungsfähig. (Foto: Michael Kappeler/dpa)

Der neue Bundestag ist schon gewählt. Muss der Bundestag nun Rücksicht nehmen und die Entscheidung den neugewählten Parlamentariern überlassen? Die Antwort ist ziemlich klar.

Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe

Vom Rednerpult des Bundestags hatte sich Johannes Vogel eigentlich schon verabschiedet, nachdem seine FDP bei der Wahl die Fünf-Prozent-Hürde gerissen hatte. Aber am Donnerstag stand er wieder dort und sprach zur geplanten Grundgesetzreform. Kommenden Dienstag wird er wohl erneut da sein, dann wird abgestimmt. „Wir sind aufrechte Parlamentarier. Wir werden bis zum letzten Tag unseren Job machen.“

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