In diesen Tagen ist die Bundesregierung angetreten, ihr Versprechen aus dem Koalitionsvertrag einzulösen – die Abschaffung des angeblich so verwerflichen Heizungsgesetzes. Und als hätte man sich abgesprochen, schickt sich nun auch das Bundesverfassungsgericht an, seinerseits eine Zusage zum Gebäudeenergiegesetz einzulösen. An diesem Mittwoch hat der Zweite Senat in Karlsruhe darüber verhandelt, ob die Ampelkoalition das Gesetz damals in grundgesetzwidriger Eile durchs Parlament gejagt hat. Oder, wie es Vizepräsidentin Ann-Katrin Kaufhold formulierte: „Gibt es ein verfassungsrechtliches Tempolimit für die Beratung von Gesetzentwürfen?“
BundestagGibt es ein Tempolimit für die Gesetzgebung?
Lesezeit: 3 Min.

Das Bundesverfassungsgericht prüft, ob das Heizungsgesetz 2023 zu schnell verabschiedet wurde, sodass den Abgeordneten die Zeit zur eingehenden Prüfung gefehlt hat. Leicht ist das nicht.
Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe

Bundesregierung:Was der neue Heizungsplan für Haushalte bedeutet
Union und SPD nehmen teilweise Abschied von Habecks Gesetz. Die Regierung will wieder mehr Freiheiten in den Heizkellern. Doch schon zeigt sich: Manche dieser Freiheiten könnten für Verbraucher zum Nachteil werden.
Lesen Sie mehr zum Thema