Bundestag:Familiennachzug beschlossen

Trotz scharfen Protests der Oppositionsfraktionen haben Union und SPD am Freitag ihren Quotenplan für 1000 Personen pro Monat abgesegnet.

Der Bundestag hat den Familiennachzug für Flüchtlinge neu geregelt. Das Gesetz der großen Koalition sieht vor, dass auch Flüchtlinge mit eingeschränktem Schutzstatus vom 1. August an wieder Familienangehörige zu sich nach Deutschland holen können. Pro Monat sollen aber insgesamt nur 1000 Angehörige einreisen dürfen. Die Oppositionsparteien Grüne und Linke finden die Kontingentregelung hartherzig und "familienfeindlich". Die Abgeordneten billigten die Neuregelung am Freitag mit 370 Ja-Stimmen, 279 Nein-Stimmen und drei Enthaltungen.

Derzeit ist der Familiennachzug für diese Flüchtlingsgruppe ausgesetzt - bis auf wenige Härtefälle. Die Neuregelung sieht vor, dass ihre Ehepartner und minderjährigen Kinder demnächst wieder kommen dürfen. Das Gleiche gilt für Eltern von unbegleitet in Deutschland lebenden minderjährigen Flüchtlingen. Zusätzlich können Härtefälle geltend gemacht werden, was in der Vergangenheit aber nur sehr wenigen Betroffenen gelang.

Union und SPD hatten 2016 angesichts hoher Asylzahlen beschlossen, dass Flüchtlinge mit eingeschränktem Schutzstatus und eng befristetem Bleiberecht - sogenannte subsidiär Schutzberechtigte - ihre Angehörigen für zwei Jahre nicht nachholen dürfen. Subsidiären Schutz bekommt, wem in der Heimat ernsthafter Schaden droht, zum Beispiel die Todesstrafe, Folter oder Krieg.

Viele Menschen aus dem Bürgerkriegsland Syrien gehören zu eben dieser Gruppe. Wer in diese Kategorie fällt, ist schlechtergestellt als andere Ausländer, die sich auf politische Verfolgung berufen können, oder Flüchtlinge nach der Genfer Konvention, denen wegen ihrer Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe Verfolgung droht. Im vergangenen Jahr war bei 16,3 Prozent aller Asylentscheidungen subsidiärer Schutz gewährt worden.

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