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Bundestag - Düsseldorf:NRW entlastet Selbstständige und Privatversicherte

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Düsseldorf (dpa/lnw) - In Nordrhein-Westfalen werden nun auch Freiberufler und Selbstständige mit Kinderkrankentagen für die Betreuung in der Corona-Pandemie entlastet. Das Kabinett habe ein Hilfsprogramm auch für privat und freiwillig gesetzlich versicherte Eltern mit Kita- und Schulkindern unter zwölf Jahren beschlossen, teilte Familienminister Joachim Stamp (FDP) am Donnerstag im Familienausschuss des Landtags mit.

Zwar habe der Bund die Kinderkrankentage für gesetzlich versicherte Eltern verdoppelt, die ihre Kinder in der Pandemie zuhause betreuen. Bei privat oder freiwillig Versicherten, Selbstständigen oder Freiberuflern sei jedoch "eine Lücke hinterlassen" worden, sagte Stamp. Diese werde das Land NRW nun mit einem eigenen Hilfsprogramm schließen. Entschädigt würden auch gesetzlich versicherte Eltern, deren Kinder privat krankenversichert seien. "Corona unterscheidet nicht, in welcher Art und Weise Familien versichert sind", sagte Stamp.

Demnach werden laut Stamp für all diese Elterngruppen in NRW 10 Krankentage pro Kind und bei Alleinerziehenden 20 Tage angesetzt. Der Tagessatz für die Entschädigung betrage 92 Euro. Anträge könnten ab Februar bei den Bezirksregierungen gestellt werden. Die Anträge gelten rückwirkend zum 5. Januar.

Eltern, die wegen der Corona-Einschränkungen an Kitas und Schulen nicht zur Arbeit gehen können, dürfen für die Zeit zu Hause in diesem Jahr die sogenannten Kinderkrankentage einsetzen, um zu große Einkommenseinbußen zu verhindern. Das gilt aber nur für gesetzlich Versicherte. Bundestag und Bundesrat hatten dazu beschlossen, die Zahl der Krankentage pro Elternteil von 10 auf 20 zu verdoppeln. Alleinerziehende erhalten 40 statt der üblichen 20 Tage. Stamp hatte bereits im Bundesrat Nachjustierungen für privat Versicherte gefordert.

Kinderkrankengeld zahlt die gesetzliche Krankenkasse normalerweise, wenn Eltern wegen der Pflege eines kranken unter 12-jährigen Kindes nicht arbeiten gehen können. Es beträgt 90 Prozent des Nettoverdienstes.

Die zusätzlichen Kinderkrankentage gelten auch dann, wenn die Einrichtung nicht geschlossen ist. Das ist in NRW der Fall. Anders als die Schulen bleiben die Kitas in NRW im derzeitigen Lockdown geöffnet, bieten aber einen geringeren Betreuungsumfang an. Stamp appellierte aber erneut an die Eltern, die Kinder möglichst nicht in die Kitas oder zu Tageseltern zu bringen.

Er werde öffentlich dafür kritisiert, damit moralischen Druck auf die Eltern auszuüben, sagte er. Dazu stehe er aber auch. Die Situation könne nur bewältigt werden, "wenn wir auch bereit sind, Eigenverantwortung und Solidarität zu leben". Das habe er auch in einem Brief an die Eltern erläutert. Der Minister wies auch daraufhin, dass auch die Elternbeiträge für Betreuung in Kitas und Offener Ganztagsschule (OGS) im Januar erstattet würden.

Rund 37,5 Prozent der Kita-Kinder in NRW wurden nach Angaben Stamps mit Stand 19. Januar noch in Einrichtungen betreut. In der Vorwoche seien es 35 Prozent gewesen. Es gebe Kitas mit hohen Auslastungszahlen etwa im Umfeld von Krankenhäusern, aber auch Einrichtungen, wo kaum noch Kinder seien.

Im Dezember waren laut Stamp im Schnitt 4,1 Prozent der Kindertagesstätten corona-bedingt ganz oder teilweise geschlossen. Im November waren es 5,4 Prozent. Für den Januar gebe es noch keine aussagekräftigen Zahlen.

© dpa-infocom, dpa:210121-99-114311/3

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