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Bundestag:Corona, Flut, Schüler: Das wurde in Berlin entschieden

In der wohl letzten Sitzung vor der Wahl beschließt der Bundestag nicht nur Hilfen für die Opfer des Hochwassers.

Die Corona-Politik von Bund und Ländern orientiert sich künftig vor allem an der Zahl von Covid-Patienten in Krankenhäusern. Eine entsprechende Änderung des Infektionsschutzgesetzes hat der Bundestag mit den Stimmen von Union und SPD beschlossen.

Demnach gilt künftig als Basis für mögliche Corona-Beschränkungen nicht mehr die sogenannte Sieben-Tage-Inzidenz bei Neuinfektionen. Stattdessen soll geschaut werden, wie hoch die Hospitalisierungs-Inzidenz liegt, die angibt, wie viele Patienten in den Kliniken je 100 000 Einwohner in sieben Tagen eingeliefert werden. Dabei steht den Ländern frei, eine regionale Beurteilung vorzunehmen, wie stark Krankenhäuser in verschiedenen Regionen belastet sind. Der bundesweite Hospitalisierungswert lag am Dienstag laut Robert-Koch-Institut bei 1,69. Berücksichtigt werden sollen aber auch "weitere Indikatoren".

Der Bundestag folgte auch mehrheitlich den Plänen der Bundesregierung bei der Auskunftspflicht über die Impfungen: Arbeitgeber in Pflegeheimen, Schulen und Kitas sollen Beschäftigte künftig abfragen können, ob sie geimpft sind. Dies soll nur so lange gelten, wie der Bundestag die "epidemische Lage von nationaler Tragweite" feststellt.

Außerdem beschloss der Bundestag den milliardenschweren Hilfsfonds für die Opfer der Hochwasserkatastrophe Mitte Juli. Für den Wiederaufbau sollen in den nächsten Jahren rund 30 Milliarden Euro ausgezahlt werden. Um eine Pleitewelle zu verhindern, wird außerdem bis Ende Januar 2022 die Pflicht zur Stellung eines Insolvenzantrags für Unternehmen ausgesetzt, die wegen der Flut in finanzielle Not geraten sind.

Dem Kompromiss zum Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule stimmte der Bundestag ebenfalls zu

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SZ vom 08.09.2021 / Reuters, dpa
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