Bundestag - Berlin:Kubicki: Gerichtliche Überprüfung ist Schröders gutes Recht

Bundestag - Berlin: Wolfgang Kubicki, stellvertretender FDP-Parteivorsitzender und Bundestagsvizepräsident. Foto: Michael Kappeler/dpa/Archivbild
Wolfgang Kubicki, stellvertretender FDP-Parteivorsitzender und Bundestagsvizepräsident. Foto: Michael Kappeler/dpa/Archivbild (Foto: dpa)

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Berlin (dpa) - Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki hat gelassen auf die Klage von Altkanzler Gerhard Schröder (SPD) auf Wiederherstellung seiner im Mai entzogenen Sonderrechte reagiert. "Ich halte zwar die Erfolgswahrscheinlichkeit der Klage Gerhard Schröders gegen den Deutschen Bundestag für extrem gering, dies aber gerichtlich überprüfen zu lassen, ist sein gutes Recht", sagte der stellvertretende FDP-Vorsitzende der Deutschen Presse-Agentur in Berlin.

Ähnlich reagierte die Bundesregierung. "Grundsätzlich steht in einem Rechtsstreit der Rechtsweg jedem offen", sagte Regierungssprecher Steffen Hebestreit in der Bundespressekonferenz.

Kubicki sagte, unabhängig von dieser juristischen Auseinandersetzung wäre es grundsätzlich sinnvoll, wenn es klare Leitlinien für die Nachlaufbüros der Bundeskanzler geben würde. "Eine jahre- bis jahrzehntelange personelle und sächliche Vollausstattung ist aus meiner Sicht völlig unverhältnismäßig und unzumutbar für den Steuerzahler."

Eine zeitlich befristete Regelung analog derer der Bundestagspräsidenten wäre sinnvoller, sagte Kubicki. "Es würde auch noch einmal verdeutlichen, dass in der Bundesrepublik nicht die Bundesregierung die maßgeblichen politischen Entscheidungen trifft, sondern das Parlament."

Die Ausstattung ehemaliger Bundestagspräsidenten fällt nach Angaben der Parlamentsverwaltung erheblich schmaler aus als die von Altkanzlern. Sie haben weiter Anspruch auf ein Büro und einen Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin. Dies ist aber zeitlich begrenzt auf die Dauer ihrer Amtszeit plus vier zusätzlichen Jahren. Das wären beispielsweise bei Norbert Lammert (CDU), der von 2005 bis 2017 Bundestagspräsident war, insgesamt 16 Jahre. Bei seinem Nachfolger Wolfgang Schäuble (CDU), der das Amt von 2017 bis 2021 innehatte, wären es 8 Jahre.

Der 78-jährige Schröder verlangt vor dem Berliner Verwaltungsgericht vom Bundestag, dass ihm wieder ein Altkanzler-Büro mit Mitarbeitern zur Verfügung gestellt wird, wie sein Rechtsanwalt Michael Nagel der Deutschen Presse-Agentur mitteilte. Der Beschluss des Haushaltsausschusses, Schröder für beides die Mittel zu streichen und das Büro auf ruhend zu stellen, sei rechtswidrig.

© dpa-infocom, dpa:220812-99-363461/4

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