Der Innenausschuss des Bundestages hat zwei Gesetzentwürfe zur Umsetzung der EU-Asylrechtsreform beschlossen. Unter anderem sollen Schutzsuchende, die in Erstaufnahmeeinrichtungen wohnen, schneller als bisher arbeiten dürfen.
Eine Mehrheit gab es zudem nach Angaben von Teilnehmern für einen Entschließungsantrag von Union und SPD, in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, im Austausch mit den Ländern darauf hinzuwirken, dass Kinder und Jugendliche unabhängig von Wohnverpflichtung und Stand des Asylverfahrens spätestens zwei Monate nach Antragstellung eine Schule besuchen können. Das war besonders der SPD wichtig gewesen.
Die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) wurde im Mai 2024 auf EU-Ebene beschlossen. Die EU-Mitgliedstaaten haben für die nationale Umsetzung eine Frist bis Juni 2026. Die abschließende Beratung und Abstimmung dazu im Bundestag ist für diesen Freitag geplant.