Das Grundgesetz gibt es sogar im winzigen Taschenformat, aber manche glauben, es sei das Buch mit der Antwort auf wirklich alle Fragen. Zum Beispiel auf die Frage, ob sich die AfD-Fraktion im Bundestag für ihre Fraktionssitzungen mit Saal 3N 039 im dritten Obergeschoss des Reichstagsgebäudes begnügen muss. Oder ob sie nicht doch Anspruch auf den größeren Saal 3S 001 hat, den Otto-Wels-Saal, den angestammten Raum der SPD. Nun hat das Bundesverfassungsgericht entschieden: Die SPD darf im Otto-Wels-Saal bleiben. In 3S 001.
Aus der Ferne mochte es wie ein Streit unter trotzigen Kindern anmuten, aber aus der Berliner Binnenperspektive im Wahljahr 2025 hatte die Raumfrage eine hohe politisch-symbolische Dynamik entwickelt. Die SPD hatte bei der Bundestagswahl schlecht abgeschnitten und war mit nur noch 120 Bundestagsabgeordneten auf Rang drei der Fraktionen abgerutscht. Die AfD hingegen ist jetzt zweitstärkste Kraft mit 151 Abgeordneten – Silbermedaille, so nannten sie es.
Warum hat die SPD den Namen ihres Fraktionssaals nicht auf einen kleineren Raum übertragen?
Trotzdem beharrte die SPD darauf, den zweitgrößten Fraktionssaal zu behalten, benannt nach Otto Wels, der sich als Vorsitzender der SPD 1933 den Nationalsozialisten entgegengestellt hatte. 462 Quadratmeter. Die AfD hingegen sollte in den früher von der FDP genutzten, mit 251 Quadratmetern jedoch deutlich kleineren Saal einziehen. So verfügte es am Ende der Ältestenrat des Bundestags. Die AfD-Fraktion wandte sich mit einer Organklage ans Bundesverfassungsgericht.
Der Zweite Senat des Karlsruher Gerichts hat den Antrag an diesem Donnerstag als unbegründet verworfen. Aber der 15-Seiten-Beschluss nimmt die AfD-Klage ernster, als man hätte vermuten können, einfach deshalb, weil auch bei scheinbar unbedeutenden organisatorischen Entscheidungen der parlamentarischen Mehrheit stets Minderheitenrechte und das Funktionieren der Opposition auf dem Spiel stehen können.
Am Ende reicht es zwar nicht für eine Verfassungswidrigkeit. Aber dass die SPD mit ihrem Beharren auf den Otto-Wels-Saal besonders klug gehandelt hätte, steht auch nicht drin. Ob die Argumente der SPD „sachlich überzeugen“, sei „nicht von Belang“, merkt das Gericht lakonisch an. An anderer Stelle schreibt es, die Sitzungssäle nach Fraktionsgröße zu vergeben, „kann ein sinnvoller Zuteilungsmodus sein“. Die SPD, so kann man das verstehen, hätte also einfach die Bilder abhängen und den Namen ihres Heroen in den kleineren Saal mitnehmen können. Anstatt sich an einen Raum zu klammern, der wenigstens mit der Zahl der Quadratmeter an die verlorene Größe erinnert.
Die AfD hat pro Abgeordneten rechnerisch mehr Platz als die Union
Aber das Gericht hat keine Ratschläge zu erteilen, sondern das Grundgesetz auszulegen. Ein „verfassungsrechtlicher Status“ komme den Fraktionen zwar zu, allerdings lasse sich daraus nicht das Recht auf einen bestimmten Fraktionssaal ableiten. „Die Ansicht der Antragstellerin, der Otto-Wels-Saal entspreche als zweitgrößter Saal einer Silbermedaille, auf die sie als Zweitplatzierte der Bundestagswahl einen Anspruch habe, geht fehl“, schreibt der Senat fast schon süffisant. „Die Wahl zum Deutschen Bundestag ist kein Wettkampf, bei dem der Erfolg einer Partei in der Wählergunst mit Auszeichnungen oder Belohnungen geehrt würde.“
Und so läuft es am Ende darauf hinaus, dass der Bundestag – selbst ein Verfassungsorgan – innere Abläufe und eben auch Raumfragen in eigener Hoheit regelt. Gewiss, oft sei die Fraktionsstärke maßgeblich, etwa beim Vorschlagsrecht für den Bundestagspräsidenten oder beim Vorsitz in den Ausschüssen. Bei der Größe des Fraktionssaals hingegen muss aus Karlsruher Sicht nicht das Wahlergebnis in Quadratmeter umgerechnet werden. Entscheidend sei vielmehr, ob der Raum „geeignet“ sei – was die Bundestagsverwaltung bejaht hat. 238 Sitzplätze hat die AfD für ihre 151 Abgeordneten. Da passt auch noch Verwaltungspersonal rein.
Pro Fraktionsmitglied macht das übrigens 1,66 Quadratmeter – ausreichend für einen Versammlungssaal. Andere hatten da noch weniger, zum Beispiel die Unionsfraktion vor zehn Jahren - da waren es rechnerisch nur 1,49 Quadratmeter für jeden Abgeordneten.
Hinweis der Redaktion: In einer früheren Version dieses Artikels wurde der letzte Satz auf die aktuelle Unionsfraktion im Bundestag bezogen. Korrekt ist der Bezug zur deutlich größeren Unionsfraktion von 2016.

