Der Immunitätsausschuss des Deutschen Bundestages hat entschieden: Auch Hannes Gnauck – dem Vorsitzenden der Jungen Alternative und AfD-Bundestagsabgeordneten – wird die Immunität entzogen. Dies bestätigt der AfD-Fraktionssprecher der SZ. „Es geht offenbar noch um seine Zeit bei der Bundeswehr. Genauer habe ich es noch nicht in Erfahrung gebracht“, sagt der Sprecher.
Der 32-jährige ehemalige Soldat der Bundeswehr gehört dem Bundestag seit 2021 an. Er zog über die Landesliste Brandenburg seiner Partei ins Parlament ein und vertritt den Wahlkreis Uckermark-Barnim I. Nach ARD-Informationen soll der Grund der Immunitätsaufhebung eine Disziplinarklage aus seiner Zeit bei der Bundeswehr geworden sein. Gnauck vertritt die AfD im Verteidigungsausschuss. Das haben Politiker anderer Parteien scharf kritisiert, weil bekannt geworden war, dass der Militärische Abschirmdienst (MAD) der Bundeswehr den früheren Soldaten als „Extremisten“ eingestuft hatte.
Gnauck selbst sagt, er habe sich nichts vorzuwerfen
Zu den Vorwürfen und dem Verfahren bezieht der Politiker am Abend selbst Stellung und meint, „einer seit Wochen wütenden Kampagne gegen die AfD“ zum Opfer gefallen zu sein. Er habe Bundestagspräsidentin Bärbel Bas bereits vor Wochen angeboten, seine Immunität aufzuheben, um im Raum stehende Vorwürfe auszuräumen. Bas habe ihn damals wissen lassen, dass dieser Schritt nicht notwendig sei. Nun werde kurz vor der Wahl zum Europäischen Parlament „ohne ersichtlichen Anlass“ seine Immunität aufgehoben, um Ermittlungen in einem seit drei Jahren ruhenden Verfahren zu ermöglichen. „Die fälschliche Darstellung von Oppositionspolitikern als korrupt oder kriminell soll offensichtlich die Ergebnisse der AfD verschlechtern. Dieses Vorgehen ist demokratie- und rechtsstaatsschädigend“, erklärte der Politiker. Er habe sich nichts vorzuwerfen und werde die Ergebnisse der Ermittlungen abwarten.
Gnauck ist Mitglied im Verteidigungsausschuss. Als stellvertretendes Mitglied gehört er dem 1. Untersuchungsausschuss (Afghanistan), dem Unterausschuss Vereinte Nationen, internationale Organisationen und zivile Krisenprävention sowie dem Ausschuss für Arbeit und Soziales an. Im Herbst 2023 scheiterte der AfD-Abgeordnete mit seiner Kandidatur als Vizepräsident des Bundestages.
Zweite Aufhebung der Immunität an einem Tag
Am selben Tag war Gnaucks Parteikollegen Petr Bystron ebenfalls die Immunität entzogen worden. Gegen ihn wird wegen des Anfangsverdachts der Bestechlichkeit und der Geldwäsche ermittelt. Deshalb wurden sein Abgeordnetenbüro sowie weitere Liegenschaften durchsucht. Der Politiker steht im Verdacht, Geld aus Russland angenommen zu haben. Auch gegen den AfD-Spitzenkandidaten zur Europawahl, Maximilian Krah, hat die Generalstaatsanwaltschaft Dresden Vorermittlungen wegen möglicher Zahlungen aus Russland und China eingeleitet. Zudem wurde Krahs langjähriger Mitarbeiter Jian G. verhaftet – er soll für China spioniert haben. Derweil gilt die AfD-Parteijugend als gesichert rechtsextremistisch – die Einstufung erfolgte im April 2023. Gegen diese Entscheidung ist beim Oberverwaltungsgericht in Münster eine Klage anhängig.