Bundessozialgericht:Urteil stärkt Pflege-Wohngruppen

Das Bundessozialgericht (BSG) hat am Donnerstag die Rechte von Pflegebedürftigen in ambulanten Wohngruppen untermauert. Dem Ziel, solche Wohngruppen unter Beachtung des Selbstbestimmungsrechts der Bewohner zu stärken, sei "hohe Bedeutung" beizumessen, so das BSG. Es sei daher nicht gerechtfertigt, einen strengen Maßstab anzulegen, wenn es um die Bewilligung des gesetzlich verbrieften Wohngruppenzuschlags gehe. Dieser beträgt 214 Euro monatlich pro Person und dient gemeinsamen Aufwendungen. Manche Pflegekassen sind bei der Bewilligung des Zuschlags jedoch sehr streng und wurden von den zuständigen Landessozialgerichten in dieser Praxis bestärkt. Das BSG hob drei dieser Urteile nun auf und verwies sie an die Landesgerichte zurück. Strittig war dabei, dass die Bewohner nicht in einer gemeinsamen Wohnung, sondern in Appartements wohnten oder nicht eine Person, sondern einen Pflegedienst als Begleiter beauftragt hatten.

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