Beschluss der Bundesregierung:Symbolischer Kampf

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Schwarz-Gelb hat ein Gesetz gegen Zwangsheirat auf den Weg gebracht. Doch selbst in der Regierung bezweifelt man, dass Täter sich davon abschrecken lassen.

M. C. Schulte von Drach

Zwangsheiraten sollen als eigener Straftatbestand definiert werden, der mit sechs Monaten bis zu fünf Jahren Haft geahndet werden kann. Den entsprechenden Gesetzentwurf hat die Bundesregierung jetzt beschlossen. Bereits der Versuch, jemanden gegen den eigenen Willen zu verheiraten, wird in Zukunft unter Strafe gestellt.

Was das Gesetz gegen Zwangsheirat für die Betroffenen tatsächlich bringen wird, ist unklar. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) glaubt nicht an eine größere Abschreckungswirkung. (Foto: dpa)

"Die Freiheit, einen Ehepartner auszuwählen, ist eine so grundlegende Freiheit, dass sie im Strafrecht noch deutlicher geschützt werden soll", sagte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesjustizministerium, Max Stadler (FDP), im ARD- Morgenmagazin. Der vom Bundesinnenministerium erarbeitete Gesetzentwurf solle deutlich machen, "dass niemand mit Zwang oder Drohungen zur Eingehung einer Ehe gezwungen werden kann".

Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) erklärte, man trete damit "der Fehlvorstellung entgegen, es handele sich um eine zumindest tolerable Tradition aus früheren Zeiten oder anderen Kulturen".

Doch was das für die Betroffenen tatsächlich bringen wird, ist unklar. So bezeichnete Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) die beschlossene Aufnahme der Zwangsverheiratung ins Strafgesetzbuch zwar als "Klarstellung". Allerdings sei damit keine "größere Abschreckungswirkung" verbunden, erklärte sie im Deutschlandfunk.

Zwangsehen können bisher bereits als schwere Nötigung geahndet werden, auch die Höchststrafe liegt schon jetzt bei fünf Jahren. Mit der Neuregelung soll jedoch eine juristische Verfolgung leichter werden. Darüber hinaus ist die Einführung eines längeres Rückkehrrechts für Minderjährige vorgesehen, die im Ausland gegen ihren Willen verheiratet worden seien. Bisher galt es lediglich sechs Monate, in Zukunft sollen die Betroffenen auch nach zehn Jahren noch zurückkehren können.

Dass die Gesetzesänderungen Opfern helfen oder gefährdete Mädchen und Frauen schützen werden, bezweifeln die Grünen im Bundestag. "Das ist kosmetische Gesetzgebung", kritisierte Fraktionsgeschäftsführer Volker Beck. Wer das Problem stärker angehen wolle, müsse den Opferschutz verbessern.

Auch das Forum Menschenrechte, ein Netzwerk von mehr als 50 deutschen Nichtregierungsorganisationen wie Terre des Femmes, erklärte, es sei wichtiger, sich auf "zielgruppengerechte Präventions- und Unterstützungsmaßnahmen" zu konzentrieren, statt den "Blick vornehmlich auf die Schaffung eines eigenständigen Straftatbestandes" zu verengen.

Selbst wenn Opfer um Hilfe rufen, wird es weiterhin schwierig bleiben, einzugreifen. Wie die Erfahrungen zeigen, melden sich zwar jedes Jahr Hunderte Mädchen bei Organisationen wie Terre des Femmes, die gegen ihren Willen verheiratet oder ins Ausland verschleppt werden sollen. Doch viele verlässt der Mut, bevor die Behörden konkrete Maßnahmen ergreifen können. Schließlich müssen sie sich gegen ihre Eltern stellen, von denen sie abhängig sind. Offenbar werden gerade deshalb manche Betroffene ins Ausland gebracht, wo die Justiz nur eingreifen könnte, wenn die Zwangsehe international verfolgt würde.

Auch die beschlossene Verlängerung des sogenannten eheabhängigen Aufenthaltsrechts von zwei auf drei Jahre hält man bei Terre des Femmes für falsch. Frauen, die aus dem Ausland für eine Heirat nach Deutschland gebracht wurden, müssen jetzt ein Jahr länger bei einem möglicherweise ungeliebten oder sogar gewalttätigen Partner bleiben. Ziel ist es, Scheinehen zu verhindern. Doch "schon heute bleiben viele dieser Frauen aus Angst vor einer Abschiebung in einer ungewollten und gewalttätigen Ehe", stellt Christa Stolle von Terre des Femmes fest. "Und jetzt soll dieses Martyrium auch noch verlängert werden?" Zwar soll eine Härtefallregelung genau dies verhindern. Doch für die betroffenen Frauen ist es häufig nicht leicht, ihre Männer anzuzeigen und Misshandlungen zu beweisen.

Bessere Integration von Einwanderern ist die beste Vorbeugung gegen Zwangsheirat und Gewalt in Familien von Immigranten. Doch auch die von der Regierung geplanten Maßnahmen, um Druck auszuüben, sind umstritten. So soll zum Beispiel vor einer Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis künftig überprüft werden, ob ein Antragsteller an den vorgeschriebenen Integrationskursen teilgenommen hat. Lehnt er die Teilnahme ab, soll auch der Antrag in Zukunft abgelehnt werden können. Auch Hartz-IV-Leistungen können gekürzt werden. Beides ist allerdings bereits jetzt möglich. Das Reden über Sanktionsmöglichkeiten sei ein Ablenkungsmanöver von Versäumnissen der Regierung, da "gleichzeitig Mittel für die Integrationskurse gekürzt werden", kritisiert Volker Beck von den Grünen.

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