Die Bundesregierung wird von Januar an bis weit ins neue Jahr hinein sehr viel zurückhaltender mit dem Geld der Steuerzahler umgehen müssen als sonst üblich. Darauf hat Finanzminister Jörg Kukies (SPD) die Fachressorts in einem Rundschreiben hingewiesen. Grund ist, dass es der Bundestag nach dem Auseinanderbrechen der Ampelkoalition nicht mehr geschafft hat, einen regulären Etat für 2025 zu verabschieden. Stattdessen gelten von Januar an die Regeln der sogenannten vorläufigen Haushaltsführung, die in Artikel 111 des Grundgesetzes festgeschrieben sind.
Demnach darf und muss der Bund alle Leistungen, zu denen er gesetzlich verpflichtet ist, auch weiterhin auszahlen. Dazu zählen etwa das Eltern-, das Kinder- und das Bürgergeld. Für die Gesamthöhe der Ausgaben gelten die Obergrenzen, die das Kabinett bei der Verabschiedung des Regierungsentwurfs im Sommer festgelegt hatte. Baumaßnahmen und andere Projekte, die bereits begonnen wurden, dürfen ebenfalls fortgeführt werden. Auch außerplanmäßige Ausgaben, etwa zur Unterstützung der Ukraine, sind grundsätzlich möglich. Neue Projekte darf die Verwaltung hingegen nicht in Angriff nehmen.

Bundesregierung:Plötzlich macht sich der Haushalt von allein
Der Rauswurf von Finanzminister Christian Lindner war auch dem Dauerstreit um den Bundesetat 2025 geschuldet. Zweieinhalb Wochen später ist von Haushaltslöchern auf einmal keine Rede mehr. Wie kann das sein?
Die vorläufige Haushaltsführung setzt eine klare Grenze
Dass es Mitte Dezember noch keinen fertigen Haushalt für das bevorstehende Jahr gibt, kommt immer wieder einmal vor – etwa wenn Wochen zuvor eine turnusgemäße Bundestagswahl stattgefunden hat und die alte Etatplanung damit ungültig wird, der erste Entwurf der neuen Regierung aber noch nicht fertig ist. Bis das Budgetgesetz verabschiedet ist, gehen dann oft einige Wochen des neuen Jahres ins Land.
Diesmal allerdings könnte es sein, dass sich die Koalitionsverhandlungen nach der geplanten Neuwahl am 23. Februar hinziehen und es Sommer oder gar Herbst wird, bis der Etat 2025 Bundestag und Bundesrat passiert hat. Laut Rundschreiben dürfen die Fachministerien im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung bis zu 45 Prozent der im Regierungsentwurf für das Gesamtjahr vorgesehen Mittel ausschöpfen. Diese Grenze kann allerdings jederzeit geändert werden, sollte sich herausstellen, dass das Haushaltsgesetz erst sehr viel später – oder auch früher – in Kraft treten kann.