Damit hat niemand gerechnet: Der CDU-Vorsitzende Friedrich Merz fällt im ersten Wahlgang zur Kanzlerwahl im Bundestag durch. Dabei hatte es bei den Probeabstimmungen in den Fraktionen zuvor keine Abweichler gegeben.
Wie ging der erste Wahlgang aus?
Friedrich Merz hätte für die Wahl zum Kanzler 316 Stimmen gebraucht – das ist die „Mehrheit der Mitglieder des Bundestags“, die das Grundgesetz fordert. Insgesamt haben 621 der 630 Abgeordneten an der Abstimmung teilgenommen. Lediglich 310 stimmten mit Ja und damit für Merz. Mit Nein stimmten 307 Abgeordnete, enthalten haben sich drei. Zudem wurde eine ungültige Stimme abgegeben. Die Unionsfraktion und die Fraktion der SPD waren nach eigenen Angaben geschlossen anwesend, somit hätte Merz mit 328 Stimmen aus der Koalition rechnen können. Das bedeutet, dass ihn mindestens 18 Abgeordnete aus CDU/CSU und SPD nicht gewählt haben. Die Union hat 208 Sitze im Bundestag, die SPD stellt 120 Abgeordnete. Wie es hieß, gab es zuvor am Morgen Probeabstimmungen in den Fraktionen, dabei soll es keine Abweichler gegeben haben. Aus der SPD hieß es nach dem gescheiterten ersten Wahlgang, an den eigenen Abgeordneten könne es nicht gelegen haben. Man gehe von deren vollen Zustimmung aus. Es habe auch kein Abgeordneter gefehlt, erklärten Fraktionskreise der Deutschen Presse-Agentur.Die Fraktion hatte sich nach dem ersten Wahlgang zu Beratungen zurückgezogen und in einem Zählappell das Meinungsbild zu einem Kanzler Merz aktualisiert. Der SPD-Vorsitzende und designierte Vizekanzler Lars Klingbeil sagte nach Angaben aus Fraktionskreisen, er habe nicht den geringsten Hinweis, „dass die SPD nicht vollständig gestanden hat“.
Wie ist die Kanzlerwahl geregelt?
Die Grundzüge der Kanzlerwahl sind in Artikel 63 des Grundgesetzes festgelegt. Details führt ein Dokument der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages von 2017 auf. Darauf stützt sich auch die Beschreibung des Ablaufs auf der Homepage des Bundeskanzleramts. Demzufolge gibt es drei Phasen: In der ersten Wahlphase unterbreitet der Bundespräsident dem Bundestag einen Wahlvorschlag, so wie vor dieser Sitzung. Stimmt die absolute Mehrheit für diesen Vorschlag, also mehr als die Hälfte aller Abgeordneten, ist der neue Kanzler gewählt. Wird diese Mehrheit, wie an diesem Dienstag geschehen, nicht erreicht, kommt es zur zweiten Wahlphase. Dem Grundgesetz zufolge kann der Bundestag dann innerhalb von 14 Tagen erneut versuchen, einen Bundeskanzler zu wählen, erneut mit der absoluten Mehrheit. Theoretisch kann es in dieser Zeit beliebig viele Wahlgänge geben. Gelingt die Wahl innerhalb dieser 14 Tage nicht, findet „unverzüglich“ ein neuer Wahlgang statt, in dem gewählt ist, wer die relative Mehrheit (also mehr Stimmen als alle Mitbewerber) erreicht. Wird die absolute Mehrheit erreicht, muss der Bundespräsident den Gewählten ernennen. Wird nur eine relative Mehrheit erreicht, kann der Präsident den Gewählten ernennen oder alternativ den Bundestag auflösen.
Hat es das schon einmal gegeben?
Das Scheitern im ersten Wahlgang ist ein historisches Novum. In der Geschichte der Bundesrepublik war bisher im Bundestag jeder Kanzler sowie die Kanzlerin Angela Merkel stets im ersten Wahlgang gewählt worden. Knapp ausgegangen ist eine Kanzlerwahl allerdings einige Male: Bei der ersten Kanzlerwahl der Bundesrepublik im Jahr 1949 machte Konrad Adenauer eine Punktlandung. Er erhielt exakt die erforderliche absolute Mehrheit von 202 der 402 gültigen Stimmen. Auch Helmut Kohl gewann die Kanzlerwahl 1994 denkbar knapp: Dort erzielte er nur eine Stimme mehr als die absolute Mehrheit.
Wird bekannt werden, wer die Abweichler waren?
Das ist nicht sicher und eher unwahrscheinlich. Da die Kanzlerwahl eine geheime Wahl ist, müssten sich die Abweichler schon selbst dazu bekennen, Merz die Stimme verweigert zu haben. Da die fehlenden Stimmen aus den beiden eigentlich vorgesehenen Regierungsfraktionen kommen sollten, dürften diese Abgeordneten wenig bis kein Interesse daran haben, dass ihre Namen bekannt werden. Es sei denn, ein Grüppchen hatte sich zu diesem Schritt gemeinsam verabredet – und einer plaudert.
Welche Gründe könnten die Abweichler aus dem Koalitionslager für ihr „Nein“ gehabt haben?
Dafür sind mehrere Gründe denkbar. Schaut man auf die SPD, dürften es Merz einige nachtragen, dass er im Januar im Bundestag die Stimmen der AfD in Kauf nahm, um kurz vor der Bundestagswahl seinen (juristisch dann folgenlosen) Entschließungsantrag zur Migration durchzubringen. Dies hatte Wut und Empörung ausgelöst. So sagte etwa Rolf Mützenich, bis Februar Fraktionsvorsitzender der SPD, damals, Merz habe damit „das Tor zur Hölle“ geöffnet. Dies Gefühl teilten viele Sozialdemokraten. Aber auch für einzelne Unionsabgeordnete könnte der Umgang mit der AfD ein Argument gewesen sein, Merz im ersten Wahlgang einen Denkzettel zu verpassen: Bei der entscheidenden Abstimmung über den Entschließungsantrag im Januar hatte zwar nur eine Unionsabgeordnete mit „Nein“ gestimmt – acht aber waren gar nicht erst zur Abstimmung erschienen. Auf Seiten der Union dürfte es außerdem einige Abgeordnete geben, die der Meinung sind, die Union habe der SPD in den Koalitionsverhandlungen zu viele Zugeständnisse gemacht – zum Beispiel bei der Zahl der Ministerämter: Die SPD sollte genauso viele Ministerien besetzen wie die CDU, obwohl sie bei der Bundestagswahl ein deutlich schlechteres Ergebnis hatte. Schließlich nehmen es Merz einige Parteimitglieder übel, dass er in der Frage der Schuldenbremse „umgekippt“ ist: Im Wahlkampf hatte Merz stets gegen eine Reform argumentiert; im März verabredete er mit der SPD dann doch diesen Schritt. Zudem kann es sein, dass Abgeordnete, die bei der Verteilung von Ämtern in der künftigen Regierung nicht zum Zuge gekommen sind, dem Kandidaten in geheimer Wahl im ersten Wahlgang einen Denkzettel verpassen wollen – oft in der Annahme, dass er doch die nötige Mehrheit erhält.

