Süddeutsche Zeitung

Bundesregierung:Deutschland will Kinder von IS-Angehörigen aus Syrien holen

  • Künftig will die Bundesregierung Kinder von IS-Angehörigen aus Syrien nach Deutschland holen.
  • Das Auswärtige Amt erklärte dies im Rahmen eines laufenden Verfahrens vor dem Verwaltungsgericht in Berlin.
  • Es reagiert damit auf die Klage der Großeltern zweier minderjähriger Waisenkinder, die sich derzeit im Flüchtlingslager al-Haul nahe der syrisch-irakischen Grenze aufhalten

Von Britta von der Heide, Volkmar Kabisch und Georg Mascolo

Die Bundesregierung hat sich erstmals bereit erklärt, Kinder von IS-Angehörigen aus Syrien nach Deutschland zurückzuholen. Nach Informationen von NDR, WDR und Süddeutscher Zeitung erklärte das Auswärtige Amt dies im Rahmen eines derzeit laufenden Verfahrens vor dem Verwaltungsgericht in Berlin. Danach sei man bereits seit einiger Zeit darum bemüht, "besonders schutzwürdige Kinder" aus den Flüchtlingslagern in Syrien herauszuholen. Dies gestalte sich aber schwierig.

Das Auswärtige Amt reagierte mit der Erklärung auf die Klage der Großeltern zweier minderjähriger Waisenkinder, die sich derzeit im Flüchtlingslager al-Haul nahe der syrisch-irakischen Grenze aufhalten. Ihre Mutter soll bei den Kämpfen um die letzte IS-Bastion Baghouz ums Leben gekommen sein. Unter Verweis auf die deutsche Staatsangehörigkeit der Mädchen und die laut Rotem Kreuz katastrophalen medizinischen und humanitären Verhältnisse in dem Lager, hatte der hannoversche Rechtsanwalt Dirk Schoenian im Mai beim Verwaltungsgericht in Berlin einen Antrag auf einstweilige Anordnung eingereicht. Die Bundesregierung sollte gezwungen werden, die Kinder - eines ist vier, das andere knapp zwei Jahre alt - nach Deutschland zu holen.

Bisher hatte das Auswärtige Amt stets erklärt, man habe keine Möglichkeiten zur konsularischen Betreuung auf syrischem Boden. In dem Verfahren erklärte es nun, man könne auch weiterhin nicht "unmittelbar tätig werden," bemühe sich aber bereits seit Monaten um eine Lösung mit Hilfe von NGOs, die in Syrien tätig seien. Bereits im April habe die "Hausleitung" die Zustimmung gegeben, mehrere Waisenkinder - darunter die beiden Mädchen - nach Deutschland zu holen. Zuvor sei es allerdings notwendig, mit Hilfe eines DNA-Tests zweifelsfrei ihre Identität - und damit auch ihre Staatsbürgerschaft - zu klären. Auch müsse der sichere Transport zu einem Grenzübergang gewährleistet sein.

Das Auswärtige Amt erklärte auf Anfrage, sich zu einem laufenden Verfahren nicht äußern zu wollen. Rechtsanwalt Dirk Schoenian sagte NDR, WDR und Süddeutscher Zeitung, es sei "gut, dass sich das Auswärtige Amt nun zu seiner Verantwortung bekennt". Allerdings sei immer noch nicht absehbar, wann nun etwas passiere und die Zustände in al-Haul seien "erschreckend. In zwei oder drei Monaten leben die Kinder möglicherweise nicht mehr." Nach Angaben des Anwalts wurde das jüngere der Mädchen wegen akuter Gesundheitsprobleme in den vergangenen Tagen in ein Krankenhaus verlegt.

Im Umgang mit gefangenen IS-Kämpfern und ihren Familien verfahren die Staaten höchst unterschiedlich. Schweden und Frankreich ließen bereits Waisenkinder aus den Lagern herausholen, Usbekistan nahm gerade erst 148 Kinder und Frauen auf. Viele andere Staaten lehnen bisher jede Aufnahme ab. In der Bundesregierung wird erwartet, dass es zu weiteren Klagen - auch von IS-Kämpfern und ihren Frauen - kommen wird. Zudem ist unbekannt, wie groß die Anzahl von Waisenkindern mit deutscher Staatsbürgerschaft in den verschiedenen kurdischen Flüchtlingslagern ist.

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