Das Gesetz, mit dem der damalige Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) die Wartezeiten von Patienten auf Termine beim Facharzt verkürzen wollte, war bereits heftig umstritten, bevor es im Frühjahr 2019 in Kraft trat. Ärzte und Verbände warnten vor einem Bürokratiemonster. Das Gesetz werde viel Geld kosten und Ressourcen binden, ohne die Versorgung zu verbessern. Diese Einschätzung bestätigt nun ein Bericht des Bundesrechnungshofes.
Das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) habe seine Wirkung verfehlt und die Wartezeiten nicht verkürzt, heißt es in der 28-seitigen Expertise, die an den Haushaltsausschuss des Bundestags adressiert ist. Tatsächlich hätten gesetzlich Versicherte 2019 durchschnittlich knapp fünf Wochen auf einen Facharzttermin warten müssen, 2024 seien es bereits sechs Wochen gewesen. Spahn hatte auch angekündigt, die Bevorzugung von Privatversicherten beenden zu wollen. Doch nach Auskunft des Bundesrechnungshofes erhalten sie auch nach Einführung des Gesetzes im Schnitt 15 Tage schneller einen Termin als gesetzlich Versicherte.
„Doppelvergütung“ ohne zusätzliche Leistungen
Trotz seiner Wirkungslosigkeit habe das Gesetz bis Mitte 2024 Mehrausgaben von 2,9 Milliarden Euro bei der gesetzlichen Krankenversicherung verursacht. Fachärztinnen und -ärzte erhielten für die Behandlung von Kassenpatienten, etwa in Notfällen, über die normale Vergütung hinaus zusätzlich Geld. So sei es zu einer „Doppelvergütung“ gekommen, monieren die Kontrolleure. Sie fordern, die Vergütungen auf Basis des TSVG zu streichen. „Ihnen steht keine zusätzliche Leistung gegenüber.“
Stattdessen habe das Gesetz zu Fehlanreizen in der Versorgung geführt. Viele Fachärzte hätten die Terminvergabe davon anhängig gemacht, ob Patienten einen „Dringlichkeitsnachweis“ von der Hausarztpraxis vorlegen könnten. Für die Behandlung solcher Patienten sieht das TSVG ein höheres Honorar für Fachärzte vor. Deshalb hätten Fachärzte Patienten zunächst zum Hausarzt geschickt, um sich dort den geforderten Nachweis zu besorgen. Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung habe deshalb moniert, dass in der Folge die Zahl der Hausarztbesuche gestiegen sei, „ohne einen erkennbaren Mehrwert“. Auch andere Regelungen des Gesetzes hätten Ärzte genutzt, um mehr Geld zu verdienen.
Warken will erst das Primärarztsystem einführen
Der Bericht bringt Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) in Zugzwang. Sie hat zwar das Problem der Facharzttermine erkannt und angekündigt, es mit der Einführung des sogenannten Primärarztsystems zu lösen. Patientinnen und Patienten sollen demnach künftig nicht mehr direkt die Facharztpraxis ansteuern, sondern erst mit einer Überweisung vom Hausarzt. Damit, so die Hoffnung, werde die Zahl der überflüssigen Facharztbesuche sinken, ebenso die Wartezeit für Patienten, die tatsächlich auf die Hilfe von Spezialisten angewiesen sind.
Warken hatte geplant, die TSVG-Regelungen zu prüfen, wenn das Primärarztsystem steht. Der Bundesrechnungshof fordert jedoch sofortiges Handeln. Es sei „verfehlt und unwirtschaftlich“, wenn die gesetzlichen Kassen Milliarden ausgeben, um Ärzte zusätzlich zu vergüten – für die „Erfüllung ohnehin bestehender gesetzlicher und vertraglicher Verpflichtungen“. Diesem Hinweis dürfte sich eine Ministerin kaum entziehen können, die laut eigener Ansage verhindern will, dass das Milliardenloch der gesetzlichen Krankenversicherung und die Kassenbeiträge noch weiter wachsen.

