BeschlüsseBundesrat bringt erneut Initiative für Organspende-Reform auf den Weg

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Bisher ist Organspender, wer das ausdrücklich erklärt und beispielsweise in einem Organspendeausweis dokumentiert. Der Bundesrat will, dass jeder zum möglichen Spender werden kann, der nicht Nein sagt.
Bisher ist Organspender, wer das ausdrücklich erklärt und beispielsweise in einem Organspendeausweis dokumentiert. Der Bundesrat will, dass jeder zum möglichen Spender werden kann, der nicht Nein sagt. (Foto: Hendrik Schmidt)

Die Länderkammer fordert die sogenannte Widerspruchslösung. Auch will sie ein Ende des „begleiteten Trinkens“ für Jugendliche und ein Rauchverbot im Auto, wenn Kinder oder Schwangere mitfahren. Ein Überblick über die wichtigsten neuen Initiativen und Gesetze.

Um die Zahl der lebensrettenden Organspenden in Deutschland zu erhöhen, fordern die Bundesländer neue Regeln. Der Bundesrat beschloss am Freitag, erneut einen Gesetzentwurf zur Einführung einer sogenannten Widerspruchslösung auf den Weg zu bringen. Danach würde künftig jeder Bürger grundsätzlich als Organspender gelten, der dem nicht zu Lebzeiten widersprochen hat.

Dieser Widerspruch könnte im 2024 gestarteten Organspende-Register, in einem Organspendeausweis, einer Patientenverfügung oder auf andere Art und Weise festgehalten werden. Derzeit ist eine Organentnahme nur zulässig, wenn die verstorbene Person zu Lebzeiten ausdrücklich zugestimmt hat.

Der Bundesrat hatte bereits im Juli vergangenen Jahres einen entsprechenden Gesetzentwurf für eine Änderung in den Bundestag eingebracht. Dieser ist wegen der Neuwahl im Februar mittlerweile verfallen. Eine Frist, bis wann sich der Bundestag mit dem neuen Entwurf befassen muss, gibt es nicht.

In seiner Sitzung am Freitag hat der Bundesrat eine ganze Reihe von Initiativen und Gesetzen gebilligt. Die wichtigsten Themen im Überblick:

„Begleitetes Alkohol-Trinken“

Der Bundesrat macht sich für ein Ende des „begleiteten Alkohol-Trinkens“ für Jugendliche ab 14 Jahren stark. Die Länderkammer fordert die Bundesregierung in einer Entschließung auf, die bisherige gesetzliche Ausnahme zu streichen. Jugendliche dürfen regulär ab 16 Jahren Bier, Wein und Sekt kaufen und trinken. In Begleitung einer „sorgeberechtigten Person“ ist das aber schon mit 14 oder 15 Jahren erlaubt – auch in Gaststätten oder in der Öffentlichkeit. Die bisherige Ausnahmeregelung stehe „im klaren Widerspruch zum Ziel eines konsequenten Jugendschutzes“, heißt es in der Entschließung, die auf einen Antrag Bayerns zurückgeht. Alkoholkonsum mit 14 und 15 Jahren sei mit hohen Risiken verbunden, in der Pubertät befinde sich das Gehirn in einer verletzlichen Reifungsphase.

Nichtraucherschutz

Kinder und Schwangere sollen im Auto vor gesundheitsschädlichem Zigarettenrauch geschützt werden – der Bundesrat hat einen entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen. Bei Verstößen würde danach ein Bußgeld in Höhe von 500 bis zu 3000 Euro drohen. Die Länder argumentieren, dass gerade in geschlossenen Fahrzeugen die Gefahren des Passivrauchens besonders hoch seien. Sie haben bereits 2019 und 2022 ein solches Rauchverbot gefordert. Beschließen müsste es der Bundestag, der diese Forderung bisher allerdings nicht erfüllt hat.

Sexuelle Identität

Die Länder wollen den Schutz vor Diskriminierung wegen sexueller Identität im Grundgesetz verankern und bringen dies nun in den Bundestag ein. Eine Verfassungsänderung bräuchte eine Zweidrittelmehrheit in beiden Kammern. Konkret geht es darum, Artikel 3 im Grundgesetz im ersten Satz von Absatz 3 um den Zusatz „sexuelle Identität“ zu erweitern. Derzeit heißt es an der Stelle: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.“ Eingebracht hatte den Vorstoß das Land Berlin, weitere Länder schlossen sich an.

Taschengeldkonto

Dürfen Kinder von getrennt lebenden Eltern, die sich das Sorgerecht teilen, auch dann ein Taschengeldkonto eröffnen, wenn nur ein Elternteil zustimmt? Der Bundesrat sagt: Ja. Er fordert den Bundestag dazu auf, sich mit den Regelungen zu Taschengeldkonten zu befassen und an einem Gesetzesentwurf zu arbeiten. Kinder ab sieben Jahren dürfen in Deutschland grundsätzlich ein Guthaben-Konto eröffnen – ein sogenanntes Taschengeldkonto. Nach dem Bundesratsantrag, den Schleswig-Holstein eingebracht hat, soll das künftig auch möglich sein, wenn nur der Elternteil zustimmt, bei dem das Kind seinen Lebensmittelpunkt hat. Das sei „gerade bei einem belasteten Verhältnis zwischen den Elternteilen oder bei gänzlich fehlender Kommunikation“ sinnvoll, heißt es in der Antragsbegründung.

Bundeshaushalt 2025

Der Bundesrat hat den Etat des Bundes für das laufende Jahr gebilligt, den der Bundestag bereits in der vergangenen Woche beschlossen hatte. Dasselbe gilt für das milliardenschwere Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaschutz.

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