Bundesrat:Länder können sich nicht auf Strafen für Raser einigen

Entschieden hat die Länderkammer dagegen, dass "Gaffer-Fotos" von Unfalltoten eine Straftat und unerwünschte Nacktaufnahmen verboten werden. Weitere Entscheidungen gibt es zu Tabakwerbung und der elektronischen Patientenakte. Kommunen und Bundesländern bleibt es verboten, eigenständig Asylbewerber aufzunehmen.

Einige Gesetze und Gesetzesänderungen haben es heute durch den Bundesrat geschafft - aber die Diskussion um künftige Strafen für Raser geht weiter. Im Bundesrat bekam am Freitag in Berlin keine der vorgeschlagenen Lösungen die notwendige Mehrheit, um Rechtssicherheit für Autofahrer zu schaffen. Damit gehen die Verhandlungen zwischen Bundesregierung und Ländern erst einmal in eine neue Runde. Auch schärfere Strafen für Autofahrer, die etwa Radfahrer gefährden, bleiben damit erst einmal außer Kraft.

Mit einer umfassenden Änderung der Straßenverkehrsordnung hatte der Bundesrat bereits im Februar auch die Strafen fürs zu schnelle Fahren im Bußgeldkatalog deutlich verschärft - schon ab 21 Kilometern pro Stunde zu schnell innerorts und 26 km/h außerorts sollte ein einmonatiges Fahrverbot drohen. Das trat im April zwar auch in Kraft. Doch dann stellte sich heraus, dass die Verordnung einen Formfehler hat, für den Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) inzwischen die Verantwortung übernommen hat. Die Neuerungen im Bußgeldkatalog sind damit erst mal außer Vollzug gesetzt. Schon eingezogene Führerscheine wurden den betroffenen Autofahrern zurückgegeben.

Bis kurz vor der Sitzung des Bundesrats in Berlin war offen, ob es nicht doch noch zu einem Kompromiss kommt. Vor allem die Grünen sind dafür, erst mal nur den Formfehler zu beseitigen, ohne die Strafen für Raser abzumildern - letzteres hatte unter anderem Verkehrsminister Scheuer vehement gefordert, weil er die Fahrverbots-Regelung für überzogen hält. Auch Länder wie Nordrhein-Westfalen und Bayern sehen das so. Stattdessen könnten Bußgelder erhöht werden und strengere Regeln etwa vor Schulen oder Kindergärten gelten. Einen solchen Kompromiss-Vorschlag hatten NRW, Bayern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein in den Verkehrsausschuss des Bundesrats eingebracht, wo dieser eine Mehrheit fand - aber nicht im Plenum.

Bis zu zwei Jahre Haft für Upskirting

Anders ist es mit dem heimlichen Filmen oder Fotografieren unter den Rock oder in den Ausschnitt - hier ist eine Entscheidung gefallen: Es kann künftig mit bis zu zwei Jahren Gefängnis bestraft werden, ebenfalls verboten sind bald unerlaubte Aufnahmen von Genitalien, dem Gesäß oder der weiblichen Brust. Gleiches gilt für die Weiterverbreitung solcher Aufnahmen.

Eine entsprechende Gesetzesverschärfung hat der Bundesrat gebilligt. Das sogenannte Upskirting, bei dem unter Röcke und Kleider fotografiert oder gefilmt wird, war nach bisheriger Rechtslage meist keine Straftat. Strafen drohen in Zukunft auch, wenn jemand Unfalltote fotografiert oder filmt. Bislang schützte das Strafrecht nur lebende Unfallopfer. Darauf kann eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe verhängt werden.

Die Regelungen treten voraussichtlich noch in diesem Jahr in Kraft.

Durch die Verschärfungen soll die Verbreitung entsprechender Aufnahmen vor allem über soziale Netzwerke eingedämmt werden. Handykameras seien inzwischen in der Lage, Bildaufnahmen von hoher Qualität zu erstellen, heißt es im Gesetzentwurf. Die zunehmende Verfügbarkeit von Kameras und die Möglichkeit, diese einfach und unauffällig zu nutzen, führe immer häufiger dazu, dass die Rechte der abgebildeten Personen von den aufnehmenden Personen nicht beachtet würden.

Milliardenhilfen für Kommunen

Die Länderkammer stimmte auch milliardenschweren Entlastung der Kommunen und der dafür notwendigen Änderung des Grundgesetzes einstimmig zu. Eine Zweidrittel-Mehrheit wäre mindestens notwendig gewesen. Damit wollen Bund und Länder durch die Corona-Krise bedingte Ausfälle bei der Gewerbesteuer ausgleichen, damit Städte und Gemeinden handlungsfähig bleiben. Allein der Bund kompensiert für dieses Jahr Ausfälle in Höhe von etwa 6,1 Milliarden Euro.

Der Bund beteiligt sich außerdem dauerhaft stärker an Kosten der Unterkunft bei der Grundsicherung für Arbeitssuchende. Auch dafür war eine Grundgesetzänderung nötig. Der Bundestag hatte bereits am Donnerstagabend zugestimmt.

Der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) sagte, die Kommunen bekämen wieder "Luft zum Atmen". Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD sagte, es gehe darum, dass die Kommunen weiter investieren könnten.

Verbot von Tabakwerbung

Außerdem hat der Bundesrat Werbung für gesundheitsschädliches Rauchen weiter eingeschränkt. Die Länderkammer beschloss am Freitag ein schrittweises Verbot von Plakatwerbung: Ab 2022 soll diese zunächst für herkömmliche Tabakprodukte gelten, für Tabakerhitzer ab 2023 und für E-Zigaretten ab 2024. Bereits ab 1. Januar 2021 soll Kinowerbung fürs Rauchen vor einem Film, der für unter 18-jährige freigegeben ist, verboten sein. Auch das Verteilen von Gratis-Proben außerhalb von Fachgeschäften zum Beispiel bei Musikfestivals und Tabakprodukte als Gewinne bei Preisausschreiben sind nicht mehr erlaubt.

Mediziner fordern seit langem auch in Deutschland weitere Verbote, um vor allem junge Leute vor dem Einstieg ins Rauchen zu schützen. Der Bundestag hatte die Pläne der großen Koalition im Juli beschlossen, der Bundesrat musste nun noch zustimmen. In der vorigen Wahlperiode war ein Anlauf für Werbeverbote an Widerstand der Union gescheitert. Verboten ist Tabakwerbung etwa schon in Radio und Fernsehen, Zeitungen und Zeitschriften.

Initiative für Länder-Aufnahme von Asylbewerbern abgelehnt

Eine Initiative von Berlin und Thüringen zur eigenständigen Aufnahme von Asylbewerbern durch die Länder ist im Bundesrat gescheitert. Bei der Abstimmung am Freitag erreichte der Vorschlag, der von der Bundesregierung abgelehnt wird, keine Mehrheit. Er sah vor, den Bundesländern zu gestatten, selbst über die Aufnahme von Asylbewerbern aus dem Ausland zu entscheiden. Die nach derzeitiger Rechtslage notwendige Zustimmung durch den Bundesinnenminister sollte abgeschafft werden.

Neue Vorgaben für Intensivpflege

Für die intensive Pflege schwerkranker Menschen etwa mit künstlicher Beatmung kommen neue Qualitätsvorgaben. Der Bundesrat billigte ein zuvor vom Bundestag beschlossenes Gesetz, das auch bei der Betreuung zu Hause einen hohen Standard gewährleisten soll. Die Medizinischen Dienste sollen im Auftrag der Krankenkassen mit Begutachtungen vor Ort jährlich prüfen, ob die medizinische und pflegerische Versorgung sichergestellt ist. Nur besonders qualifizierte Ärzte dürfen außerklinische Intensivpflege verordnen.

Bauern dürfen erneut mehr Flächen für Tierfutter nutzen

Um Engpässe beim Tierfutter zu verhindern, sollen Bauern in von Dürre betroffenen Regionen auch in diesem Jahr zusätzliche Flächen nutzen können. Wie schon in den Jahren 2018 und 2019 gab der Bundesrat am Freitag in Berlin grünes Licht für die Nutzung sogenannter ökologischer Vorrangflächen. Nach den beiden sehr trockenen Jahren mit unterdurchschnittlicher Ernte sind die Futter-Vorräte geschrumpft, manche Regionen hatten auch in diesem Jahr wieder mit Trockenheit zu kämpfen. Daher wird nun erneut ausnahmsweise eine stärkere Nutzung von Flächen ermöglicht, für die eigentlich Beschränkungen zum Umweltschutz gelten.

Voraussetzung ist, dass das Gebiet tatsächlich wetterbedingt an Futtermangel leidet und die Länder es ausweisen. Bauern könnten dann Tiere auf den Flächen weiden lassen oder dort Gras und andere Pflanzen mähen.

Einführung einer elektronischen Patientenakte

Der Bundesrat billigte außerdem ein Gesetz zur Digitalisierung des Gesundheitswesens, das vorsieht, dass Krankenkassen ihren Versicherten ab dem kommenden Jahr eine solche elektronische Akte anbieten müssen. Ab 2022 besteht dann auch ein Anspruch darauf, dass Ärzte Patientendaten dort eintragen. Die Nutzung soll aber freiwillig bleiben.

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