BundesratSchutz für sexuelle Identität soll ins Grundgesetz

Das Land Berlin hat eine Initiative zur Verankerung des Schutzes der sexuellen Identität im Grundgesetz gestartet. Der am Freitag im Bundesrat von Berlins Sozialsenatorin Cansel Kiziltepe (SPD) vorgestellte Vorstoß sieht vor, die Reihe der Diskriminierungsverbote in Artikel 3 der Verfassung um das Merkmal der sexuellen Identität zu erweitern. Bislang ist dort festgehalten, dass niemand wegen Geschlecht, Abstammung, Rasse, Sprache, Heimat und Herkunft, Glauben, religiöser oder politischer Anschauung benachteiligt oder bevorzugt werden darf. Auch Benachteiligungen wegen einer Behinderung werden verboten. Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein haben sich dem Vorstoß angeschlossen.

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