Bundesrat:Nein zum Tempolimit

Höhere Bußgelder für Falschparker, aber kein Tempolimit. Der Bundesrat wollte die Novelle der Straßenverkehrsordnung nicht verschärfen. Dafür beschloss die Länderkammer ein striktes Vorgehen gegen Cybergrooming.

Von Henrike Roßbach, Berlin

Der Bundesrat hat am Freitag eine Novelle der Straßenverkehrsordnung gebilligt. Ein generelles Tempolimit von 130 Stundenkilometern aber wird es auch in Zukunft nicht geben. Der Umweltausschuss der Länderkammer hatte zwar einen Vorstoß unternommen, die von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) geplante Reform um diesen Punkt zu ergänzen, im Plenum aber fand der Vorschlag keine Mehrheit. Zu der Novelle gehört ein neuer Mindestabstand für Autofahrer beim Überholen von Radfahrern; auch höhere Bußgelder für das Parken auf Geh- und Radwegen oder in zweiter Reihe wurden beschlossen.

Zugestimmt haben die Länder auch, dass einige große Bauprojekte für den Zug- und Schiffsverkehr schneller genehmigt werden können. Ausgewählte Vorhaben können nun durch den Bundestag genehmigt werden - die teilweise extrem langwierigen Genehmigungsverfahren sollen so beschleunigt werden, damit klimafreundliche Verkehrsvorhaben rascher umgesetzt werden können.

Ebenfalls beschlossen wurde eine Lockerung beim Abschuss von Wölfen. Auch die geplante Neuregelung der Organspende, die sogenannte erweiterte Zustimmungslösung, wurde von den Ländern gebilligt.

Gebilligt wurde vom Bundesrat auch ein schärferes Vorgehen gegen das sogenannte Cybergrooming, die gezielte Kontaktaufnahme zu Kindern im Internet mit Missbrauchsabsichten. Strafbar ist in Zukunft schon der Versuch, sexuelle Kontakte zu Kindern anzubahnen. Ermittler dürfen zudem am Computer generierte Missbrauchsvideos in einschlägigen Foren einsetzen, um Kontakt zu den dortigen Tätern herstellen zu können. Abbildungen von echten Kindern sind für die Ermittler weiterhin tabu.

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