Die Leugnung des Existenzrechts Israels soll nach dem Willen des Bundesrats künftig bestraft werden. Auf Initiative von Hessen hat die Länderkammer am Freitag einen entsprechenden Gesetzentwurf auf den Weg gebracht. Demnach soll bestraft werden, wer öffentlich oder in einer Versammlung das Existenzrecht des Staates Israel leugnet oder zur Beseitigung des Staats Israel aufruft. Strafbar soll das allerdings nur sein, wenn es in einer Weise geschieht, die die Bereitschaft zu antisemitischen Gewalt- oder Willkürmaßnahmen fördert. Die derzeit in Betracht kommenden Strafvorschriften seien nicht ausreichend, so die Begründung zum Gesetzentwurf, die auch auf die Zunahme Weiter führte der Bundesrat an,antisemitischer Vorfälle verweist. hätten sich mehr als vervierfacht: von 1.957 im Jahr 2020 auf 8.627 im Jahr 2024. Die Bundesregierung kann sich nun zum Gesetzentwurf der Länder äußern. Anschließend ist der Bundestag am Zug.