Bundesrat:Länder stimmen für Freigabe der "Pille danach"

Ungewollte Schwangerschaften sollen seltener werden: Wenn es nach dem Bundesrat geht, bekommen Frauen die "Pille danach" künftig rezeptfrei in Apotheken. Die Länderkammer fällte zudem weitere wichtige Entscheidungen.

Frauen sollen nach dem Willen des Bundesrats die "Pille danach" künftig ohne ärztliches Rezept erhalten können. Die Länder stimmten am Freitag auf ihrer Sitzung in Berlin dafür, die Verschreibungspflicht für das Arzneimittel Levonorgestrel aufzuheben. Frauen in Notsituationen soll dadurch ein einfacherer und schnellerer Weg zur Verhinderung ungewollter Schwangerschaften eröffnet werden.

Bei rascher Einnahme kann die Pille eine Schwangerschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit verindern. Sie verschiebt den Eisprung der Frau so lange, bis die Überlebenszeit der Spermien überschritten ist.

Der Bundesrat verwies in seiner Entschließung auf die Erfahrungen anderer europäischer Länder, wo das Arzneimittel seit Längerem ohne Rezept erhältlich ist. Die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche sei dort gesunken, zudem hätten Studien belegt, dass die Rezeptfreiheit nicht zu einer Zunahme von riskantem Sexualverhalten geführt habe.

Ob die Änderung in Kraft tritt, muss noch das Kabinett entscheiden. "Bei der Einnahme der 'Pille danach' ist es äußerst wichtig, dass diese schnell erfolgt", erklärte die baden-württembergische Sozialministerin Katrin Altpeter (SPD). "Wenn wie jetzt ein Rezept erforderlich ist, dann kann es gerade an Wochenenden passieren, dass viel Zeit verstreicht und eine ungewollte Schwangerschaft nicht mehr sicher vermieden werden kann."

Weitere Entscheidungen des Bundesrats

  • Mehr Zeit für den Kita-Ausbau: Der Bundesrat brachte eine Gesetzesinitiative auf den Weg, mit der die Fristen zum Abruf von Bundesmitteln verlängert werden sollen. Ohne Fristverlängerung würden zum 31. Dezember dieses Jahres rund 740 Millionen Euro verfallen, die der Bund aus einem Sondervermögen speziell für den Kita-Ausbau zur Verfügung gestellt hat. Union und SPD im Bundestag sprachen sich ebenfalls für diese haushaltstechnische Fristverlängerung aus. Dies ist auch Gegenstand der Koalitionsverhandlungen.
  • Verbraucherschutz bei Pauschalreisen: Unter anderem fordert der Bundesrat, dass Reise-Rücktrittsgebühren der Höhe nach begrenzt werden. Zudem wollen die Länder den Verbrauchern bei Reiseverträgen, die außerhalb geschlossener Geschäftsräume - wie etwa bei Haustürgeschäften oder Kaffeefahrten - geschlossen wurden, ein Widerrufsrecht einräumen. Die EU hatte bereits vorgeschlagen, dass der Verbraucherschutz bei Buchungen im Internet genauso hoch wie im Reisebüro sein soll. Dies allein ist aus Sicht des Bundesrats aber noch nicht ausreichend.
  • Gesetz gegen bestimmte Steuerschlupflöcher: Die Länder pochen auf die Verabschiedung steuerbegleitender Regeln zur Neuordnung der Fondsbranche bis zum Jahresende. Der Bundesrat brachte dazu einen als besonders eilbedürftig eingestuften Gesetzentwurf ein und appellierte an den Bundestag, jetzt ebenfalls schnell zu entscheiden. Ohne die Gesetzesänderung drohen dem Bund und den Ländern in diesem Jahr nicht mehr wieder gutzumachende Steuerausfälle in Höhe von vier Milliarden Euro, wie Ländervertreter warnten.
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