Bundesrat:Keine Amnestie für Steuersünder

Nach Auffassung der Länderkammer sind ehrliche Bürger im Gesetzentwurf zurFörderung der Steuerehrlichkeit benachteiligt. Auch die Reform der Gemeindefinanzen bleibt im Bundesrat umstritten.

(SZ vom 27.09.2003) — Der unionsdominierte Bundesrat hat die von Rot-Grün geplante Steueramnestie für Besitzer von Schwarzgeld im Ausland zunächst gestoppt. Die Länderkammer lehnte den "Gesetzentwurf zur Förderung der Steuerehrlichkeit" am Freitag unter anderem als verfassungsrechtlich problematisch ab.

In der Stellungnahme des Bundesrates heißt es weiter, die vorgesehene Amnestie benachteilige die gesetzestreuen Bürger: Wer in der Vergangenheit Steuern hinterzogen habe, gehe nicht nur straffrei aus, sondern werde gegenüber dem ehrlichen Steuerzahler auch noch finanziell erheblich besser gestellt. Da die letzte Steueramnestie nur 15 Jahre zurückliege, könnten sogar bisher gesetzestreue Bürger den Schluss ziehen, dass sich Steuerhinterziehung lohne.

Notwendige Voraussetzung für eine rechtsstaatliche Amnestie sei die Sicherstellung einer gleichmäßigen Besteuerung in der Zukunft, hieß es weiter. Dieser Anforderung werde der Gesetzentwurf der Regierung aber nicht gerecht. Überdies befürchtete die Bundesratsmehrheit, dass auch Schwerstkriminelle wie Drogenhändler oder Händler mit Kinderpornographie die Amnestie zur Geldwäsche nutzen könnten.

Mit der so genannten Brücke zur Steuerehrlichkeit hatte die Regierung eine weitreichende Amnestie für Steuerhinterziehungen vorgesehen, um vor allem Schwarzgeld aus dem Ausland zurückzuholen. Demnach hätten reuige Steuersünder ihre am Fiskus vorbeigeschleusten Einnahmen ab Januar kommenden Jahres 15 Monate lang mit einem pauschalen Satz von zunächst 25 und später 35 Prozent nachträglich versteuern können.

Überzogene Erwartungen

Bund, Ländern und Gemeinden sollte die Regelung nach Berechnungen des Finanzministeriums Mehreinnahmen von bis zu fünf Milliarden Euro bescheren. Auch diese Erwartungen nannte der Bundesrat am Freitag überzogen: Im Gegenteil berge die Steueramnestie erhebliche Haushaltsrisiken. Der Gesetzentwurf geht nun zurück in den Bundestag.

Wird kein Kompromiss zwischen der Regierungsmehrheit und dem von der Opposition dominierten Bundesrat gefunden, kann die Länderkammer das Amnestievorhaben auch endgültig zu Fall bringen.

Auch der Weg zur finanziellen Besserstellung der Kommunen blieb im Bundesrat weiter umstritten. Die Union forderte erneut die Umsetzung ihres Soforthilfeprogramms. Die SPD-regierten Länder verlangten die Einbeziehung der Freiberufler in die Gewerbesteuer, zeigten sich aber uneins bei der Besteuerung ertragsunabhängiger Bestandteile.

Die schleswig-holsteinische Ministerpräsidentin Heide Simonis brachte einen eigenen Gesetzentwurf ein, der sich am Modell der kommunalen Spitzenverbände orientiert. Er gilt bei der Union als chancenlos. Die SPD-Politikerin sagte, im Gegensatz zur Bundesregierung sei sie für eine sachliche Ausweitung der Gewerbesteuer durch Einbeziehung von Zinsen, Mieten und Leasingraten. Der bayerische Finanzminister Kurt Faltlhauser (CSU) erklärte, auf keinen Fall könne die Union dem Vorschlag von Simonis zustimmen.

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