Frauenrechte:Bundesrat stimmt für Gewalthilfegesetz und erweiterten Mutterschutz

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In den vergangenen Jahren sind die Zahlen von Gewalttaten gegen Frauen deutlich gestiegen. (Foto: Fabian Sommer/picture alliance/dpa)

Von Gewalt betroffene Frauen sollen einen Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung bekommen. Und bei einer Fehlgeburt ab dem vierten Schwangerschaftsmonat bekommen Frauen einen Anspruch auf Mutterschutz.

Der Bundesrat hat mit dem Gewalthilfegesetz und einer Anpassung des Mutterschutzgesetzes zwei Vorhaben abgesegnet, die Frauen bessere Unterstützung zusichern sollen. Die Bundesländer werden dazu verpflichtet, ausreichend Schutz- und Beratungsangebote für Frauen und Kinder zu schaffen, die von Gewalt betroffen sind. Die Länder erhalten dafür vom Bund zwischen 2027 und 2036 insgesamt 2,6 Milliarden Euro. Der Rechtsanspruch auf kostenlosen Schutz und Beratung soll ab 1. Januar 2032 greifen.

Bislang können Betroffene von häuslicher oder geschlechtsspezifischer Gewalt nur darauf hoffen, dass ihnen geholfen wird und genügend Kapazitäten, etwa in Frauenhäusern, vorhanden sind. Der Anspruch soll ein verbindliches Recht auf Betreuung festlegen, das Betroffene künftig auch vor Verwaltungsgerichten einklagen können.

Auch sollen betroffene Frauen künftig nicht mehr die Kosten für eine Unterbringung in einer Schutzeinrichtung tragen müssen. Der Rechtsanspruch sieht zwar ein Recht auf Hilfe vor, aber keinen Anspruch auf einen Platz in einem Frauenhaus. Zugleich bedeutet das, dass künftig keine Einrichtung gezwungen sein wird, eine bestimmte Frau aufzunehmen.

Nach dem letzten polizeilichen Lagebild zur geschlechtsspezifischen Gewalt wurde 2023 fast jeden Tag eine Frau von einem Mann getötet, weil sie eine Frau ist. 400 Frauen pro Tag wurden Opfer von Partnerschaftsgewalt. Was die Statistik ebenfalls zeigt: In den vergangenen Jahren sind die Zahlen deutlich gestiegen – und damit auch der Bedarf an Schutz.

Beim Großteil der Fehlgeburten weiterhin kein Anspruch auf Mutterschutz

Zudem stimmte der Bundesrat einer Reform des Mutterschutzgesetzes zu. Frauen, die ab der 13. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erleiden, haben künftig Anspruch auf Mutterschutz. Die Neuregelung kann damit am 1. Juni dieses Jahres in Kraft treten.

Mit dem neuen Gesetz erhalten Frauen, die eine Fehlgeburt ab dem vierten Schwangerschaftsmonat erleiden, erstmals eine gesetzlich garantierte Regenerationszeit, um sich von der körperlichen und seelischen Belastung durch ein solches Ereignis zu erholen.

Als Mutterschutzzeit gelten grundsätzlich die sechs Wochen vor der Entbindung eines Kindes sowie die acht Wochen nach der Geburt, in denen Frauen in der Regel nicht arbeiten. Bei Fehlgeburten galt diese Schutzfrist bislang nicht. Nun gibt es einen gestaffelten Anspruch auf Mutterschutz. Betroffene sind aber nicht dazu verpflichtet, diese Möglichkeit tatsächlich zu nutzen.

Schätzungen zufolge ereignen sich in Deutschland jährlich etwa 6000 Fehlgeburten zwischen der 13. und 24. Schwangerschaftswoche. Den Großteil der Fehlgeburten – etwa 84 000 - erleiden Frauen bis zur zwölften Schwangerschaftswoche. Für diese Fälle ist vorerst aber weiterhin kein Anspruch auf Mutterschutz vorgesehen.

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