Süddeutsche Zeitung

Bundesrat:Fußballgucken im Biergarten

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Weil es zu laut werden könnte, sind öffentliche Fernseh-Übertragungen spätabends vielerorts eigentlich nicht erlaubt. Für die Spiele der Weltmeisterschaft macht die Länderkammer eine Ausnahme.

Fußballfans können sich die Spiele der im Juni beginnenden Weltmeisterschaft in der Öffentlichkeit auch spätabends schauen: Der Bundesrat billigte am Freitag eine Verordnung, die das Public Viewing während der WM auch nach 22 Uhr zulässt. Ohne die Verordnung wäre es vielerorts aus Gründen des Lärmschutzes nicht möglich, die Spiele an öffentlichen Großbildleinwänden zu verfolgen. Die diesjährige WM findet von Mitte Juni bis Mitte Juli in Russland statt. Die Weltmeisterschaft sei eine "internationale Sportveranstaltung von herausragender Bedeutung", hieß es zur Begründung.

In der Vorrunde trifft Deutschland am 17. Juni auf Mexiko (17 Uhr), am 23. Juni auf Schweden (20 Uhr) und am 27. Juni auf Südkorea (16 Uhr). Entsprechende Ausnahmeregelungen hatte es bereits bei den Fußballweltmeisterschaften 2006, 2010 und 2014 sowie der Europameisterschaft 2008 und 2016 gegeben. Nach 22 Uhr können allerdings Begegnungen der DFB-Elf bei der WM nur dann noch laufen, wenn sie bei K.o.-Duellen in die Verlängerung muss.

Die Länder wollen außerdem einen neuen Versuch starten, um Verbraucher besser vor schnellen Vertragsabschlüssen am Telefon zu schützen. Der Bundesrat beschloss, einen Gesetzentwurf dazu erneut und unverändert in den Bundestag einzubringen. Die Länderkammer hatte das schon im vergangenen Jahr getan. Der Vorstoß wurde jedoch nie im Parlament beraten, weil die Wahlperiode endete - und Entwürfe, die bis dahin nicht beraten sind, verfallen. Daher startete die Länderkammer nun einen zweiten Anlauf. Mit ihrem Gesetzentwurf wollen die Länder unter anderem erreichen, dass Verträge durch ungebetene Telefonanrufe nur gültig sind, wenn der Unternehmer sein telefonisches Angebot per Post, E-Mail oder Fax bestätigt und der Verbraucher den schriftlichen Vertrag genehmigt. Sie argumentieren, die bisherigen Regelungen dazu wirkten nicht zufriedenstellend. Trotz der seit 2013 geltenden Verschärfungen im "Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken" floriere das Geschäft mit überraschenden Werbeanrufen oder untergeschobenen Verträgen weiterhin.

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SZ vom 28.04.2018 / SZ
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