Bundesratssitzung:Bundesrat stimmt Energie-Gesetzespaket zu

Bundesratssitzung: Abgeordnete der Länder stimmen im Bundesrat nach der Debatte über das Energiesicherungsgesetz ab.

Abgeordnete der Länder stimmen im Bundesrat nach der Debatte über das Energiesicherungsgesetz ab.

(Foto: Wolfgang Kumm/dpa)

Gas­s­teu­er, beschleunigter Stromnetzausbau, Photovoltaik-Ausbau. Der Bundesrat fasst mehrere Beschlüsse, die Deutschland unabhängiger von fossilen Energieträgern machen sollen. Studierende und die Gastronomie behalten ihre Erleichterungen aus der Corona-Krise.

Von Léonardo Kahn

Der Bundesrat hat am Freitag über Bundestagsbeschlüsse zur Absenkung der Gassteuer, über den vereinfachten Zugang zum Kurzarbeitergeld sowie über mehrere Maßnahmen zur Energieversorgung abgestimmt.

Der Bundesrat hat einem umfangreichen Gesetzespaket zugestimmt, um die Energieversorgung zu stärken und den Ausbau der erneuerbaren Energien voranzutreiben. Die Änderungen sollen dazu beitragen, den Gasverbrauch zu verringern. So sollen die Rahmenbedingungen für die Nutzung von Biogas und Photovoltaik sowie von Flüssigerdgas-Anlagen verbessert werden. Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium, Michael Kellner (Grüne), sprach von einem wichtigen Signal, um die Versorgungssicherheit in Deutschland zu gewährleisten und sich von fossilen Energieträgern aus Russland zu lösen.

Daneben geht es darum, den Stromnetzausbau zu beschleunigen. Die Ministerpräsidentin von Mecklenburg-Vorpommern, Manuela Schwesig (SPD), erklärte, ihr Bundesland würde in der Verteilung erneuerbarer Energien eine "Schlüsselrolle" einnehmen, da sie durch die Windkraft und Biogas-Anlagen doppelt so viel Energie herstellen würden, wie sie verbrauchen.

Gastronomen werden weiterhin von einer niedrigen Mehrwertsteuer auf Speisen von sieben Prozent bis Ende 2023 profitieren. Ausgenommen davon sind weiterhin Getränke. Die Mehrwertsteuer in der Gastronomie war während der Corona-Pandemie reduziert worden - ursprünglich befristet bis Ende 2022.

Studierende und Schüler sollen in künftigen Krisen finanziell besser abgesichert sein. Der Bundesrat stimmte einem Gesetz für einen sogenannten Notfallmechanismus zu. Damit wird die Regierung ermächtigt, in einer bundesweiten Notlage, "die den Arbeitsmarkt für ausbildungsbegleitende Nebentätigkeiten in erheblichem Ausmaß beeinträchtigt", per Verordnung das Bafög auch für Studierende und Schüler zu öffnen, die es sonst nicht bekommen würden. Hintergrund sind die Erfahrungen aus der Corona-Krise. Studentenjobs waren weggebrochen, und Betroffene gerieten in finanzielle Schwierigkeiten.

Unternehmen und Beschäftigte können noch bis Mitte des kommenden Jahres unter vereinfachten Bedingungen Kurzarbeit in Anspruch nehmen. Die Sonderregeln waren 2020 wegen der Corona-Pandemie eingeführt und über Verordnungen des Bundesarbeitsministeriums mehrfach verlängert worden. Das vom Bundesrat gebilligte Gesetz enthält über den verlängerten Zeitrahmen hinaus noch weitere Verordnungsermächtigungen. So kann die Bundesagentur für Arbeit künftig leichter die Anspruchsvoraussetzungen des Kurzarbeitergeldes prüfen. Bis zum 30. Juni 2023 können Beschäftigte außerdem einen Minijob während der Kurzarbeit annehmen, ohne dass der Zuverdienst angerechnet wird.

Die Regierungschefs der Länder haben auch scharfe Kritik an der Bundesregierung in der Energiekrise geäußert und mehr Tempo bei Entlastungen verlangt. "Die mangelnde Bereitschaft des Bundes, mit den Ländern an einem Strang zu ziehen, ist gerade in dieser Krise überhaupt nicht angemessen", sagte Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther (CDU). Das, was der Bund im Moment leiste, sei "absolut ungenügend". Der Bund müsse schneller konkret werden. "Die Menschen können halt mit 'Doppelwumms' nichts anfangen, wenn sie nicht wissen, was es für sie persönlich bedeutet", sagte Günther. Sachsens Regierungschef Michael Kretschmer (CDU) sagte, es gehe nicht darum, die Menschen mit "Beruhigungspillen" zu versorgen.

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