Bundesrat:Einigung beim Schutz für Whistleblower

Nach monatelangem Gezerre zeichnet sich auch im Bundesrat die Zustimmung zu einem besseren gesetzlichen Whistleblower-Schutz ab. Wie die Länderkammer mitteilte, einigten sich Vertreterinnen und Vertreter von Bundestag und Bundesrat am Dienstagabend in Berlin im Vermittlungsausschuss über Änderungen in einem bereits vom Bundestag verabschiedeten Regelwerk. Das Gesetz soll in der neuen Fassung am Donnerstag den Bundestag und am Freitag den Bundesrat passieren. Dann könnte es zum überwiegenden Teil Mitte Juni in Kraft treten. Hinweisgeber sind dann im beruflichen Umfeld vor Repressalien geschützt, wenn sie Korruption, Betrügereien oder andere Missstände in Unternehmen oder Behörden melden. Auch Whistleblower, die verfassungsfeindliche Äußerungen von Beamten unterhalb der Schwelle der Strafbarkeit melden, fallen unter den gesetzlichen Schutz. Auf Druck der unionsregierten Länder wurden aber den Angaben zufolge unter anderem beim Umgang mit anonymen Meldungen Änderungen vorgenommen: So gibt es keine Pflicht mehr, dass die im Gesetz vorgesehenen Meldestellen auch anonyme Meldungen möglich machen. Bei Bußgeldern wurde die Obergrenze laut Bundesrat von 100.000 Euro auf 50.000 Euro heruntergesetzt. Der erste Anlauf für einen stärkeren gesetzlichen Whistleblower-Schutz war im Februar nach der Blockade des Gesetzes im Bundesrat gescheitert. Im April hat die Bundesregierung schließlich den Vermittlungsausschuss angerufen, um einen Kompromiss zu finden.

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