Neue Cannabisgrenzwerte im Straßenverkehr kommen. Die Post darf mit der Briefzustellung länger brauchen. Bafög-Empfänger erhalten mehr Geld und Schwangere sollen besser vor Belästigungen geschützt werden. Das sind die wichtigsten Gesetze, die Bundesrat und Bundestag an diesem Freitag beschlossen haben:
Cannabisgrenzwert im Straßenverkehr
3,5 Nanogramm pro Milliliter. So viel Tetrahydrocannabinol (THC) dürfen Fahrer künftig im Straßenverkehr im Blut haben. Sind es mehr, müssen sie mit einem Bußgeld von 500 Euro und einem Monat Fahrverbot rechnen. Damit legt der Gesetzgeber erstmals einen Grenzwert für THC am Steuer fest. Der ist in etwa vergleichbar mit 0,2 Promille Alkohol und liegt damit deutlich unter der Schwelle, bei der ein „allgemeines Unfallrisiko“ beginnt. Dieses besteht laut der Expertenkommission der Bundesregierung erst ab sieben Nanogramm. In der Probezeit und für unter 21-Jährige bleibt Fahren unter dem Einfluss der Droge untersagt.
Weiterhin verboten ist auch ein Mischkonsum von Alkohol und Cannabis, hier droht der Gesetzgeber mit einem höheren Bußgeld von 1000 Euro. Der Bundestag hatte die Anhebung des Grenzwertes bereits im Juni beschlossen, nun hat auch der Bundesrat zugestimmt. Voraussichtlich tritt das Gesetz noch im Sommer in Kraft.
Bafög-Reform
Wer einen Bafög-Anspruch hat, kann künftig etwas mehr Geld erhalten. Der Bundesrat hat einem entsprechenden Gesetz zugestimmt, das der Bundestag bereits verabschiedet hatte. Mit der Reform werden der monatliche Grundbedarf und damit die Auszahlung leicht von 452 auf 475 Euro erhöht. Wer nicht mehr zu Hause oder im Eigentum der Eltern wohnt, kann künftig zusätzlich 380 statt 360 Euro bekommen. Der Höchstsatz mit allen Zuschlägen wird bei 992 Euro liegen. Die Gesamthöhe des gezahlten Bafög hängt von der individuellen Situation ab. Außerdem sollen besonders finanzschwache Studienanfänger mit einer Starthilfe von 1000 Euro unterstützt werden. Auch das Arbeiten neben dem Studium wird leichter. Mit dem Gesetz wird der Freibetrag für ein Nebeneinkommen angepasst. Dadurch können Empfänger einen Minijob ausüben, ohne Förderung zu verlieren.
Neues Postgesetz
Die Post bekommt mehr Zeit für den Briefversand. Der Bundesrat stimmte der ersten umfassenden Novelle des Gesetzes seit 1997 zu. Bislang müssen 80 Prozent der eingeworfenen Briefe am nächsten Werktag zugestellt werden, 95 Prozent am übernächsten. Mit dem neuen Gesetz hat die Post bis zum dritten Werktag nach der Einsendung Zeit, um 95 Prozent zuzustellen, am vierten Tag müssen es 99 Prozent sein. Dadurch soll die Post Kosten senken und unter anderem klimaschädliche Inlandsflüge zur Briefzustellung einsparen können. Bisher muss sie trotz sinkender Briefmenge ein aufwendiges und teures Briefnetz aufrechterhalten. Die alten Regelungen stammten aus einer Zeit, in der Briefe größere Teile der täglichen Kommunikation ausmachten als heute. Die Opposition befürchtet durch das neue Gesetz mehr Bürokratie.
Schutz von Schwangeren vor Belästigung
Schwangere werden besser vor sogenannter „Gehsteigbelästigung“ durch Abtreibungsgegner geschützt. Künftig sollen Protestaktionen in der unmittelbaren Nähe von Beratungsstellen oder Abtreibungskliniken strafbar sein, wenn dadurch Schwangere beeinträchtigt werden und wenn „nicht hinnehmbare Verhaltensweisen“ vorliegen. Verstöße können mit Bußgeldern von bis zu 5000 Euro geahndet werden. Ein entsprechendes Gesetz hat der Bundestag beschlossen. Zuletzt hatten nach Angaben der Bundesregierung solche Aktionen in der Nähe von Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche ausführen, zugenommen. Dabei würden Schwangere unter anderem mit verstörenden Inhalten konfrontiert oder bedrängt, um ihre Meinung zu ändern. Durch das Gesetz will die Regierung die Rechte von Schwangeren in einer besonderen Belastungssituation stärken.
Düngegesetz im Bundesrat gescheitert
Der Bundesrat hat das novellierte Düngegesetz der Ampel-Regierung gestoppt. Das Vorhaben sollte unter anderem eine Grundlage dafür schaffen, Düngedaten von Höfen überprüfen und bewerten zu können. Dafür sollte ein „Monitoring“ ermitteln, wie wirksam die Düngevorgaben sind. Die Länder kritisierten, dass die Bundesregierung den Landwirten zusätzlich auferlege, die Zu- und Abfuhr von Nährstoffen auf ihren Feldern zu protokollieren. Das treibe den Bürokratieaufwand deutlich nach oben. Auch einige SPD-geführte Länder stimmten gegen das Gesetz von Landwirtschaftsminister Cem Özdemir (Grüne). Die Länderkammer schickt das Vorhaben nun in den Vermittlungsausschuss. Ursprünglich sollten mit dem Gesetz EU-Vorgaben umgesetzt werden.
Reform der Straßenverkehrsordnung
Kommunen können künftig leichter Tempo-30-Zonen und Busspuren einführen. Sie erhalten durch die Reform mehr Entscheidungsspielraum und können neben der „Leichtigkeit des Straßenverkehrs“ auch Faktoren wie Klima- und Umweltschutz sowie Gesundheit bei ihren Anordnungen berücksichtigen. Der Bundesrat stimmte einer entsprechenden Verordnung der Bundesregierung mit einigen Änderungen zu. Zuvor hatte er das Gesetz monatelang ausgebremst.
Außerdem sollen durch die Reform Bewohnerparkzonen nicht wie bisher nur als Reaktion auf einen erheblichen „Parkdruck“ in einem Viertel entstehen können.
Zum Schutz vor Auffahrunfällen soll es für Lastwagen zudem künftig verboten sein, bei Geschwindigkeiten von mehr als 30 Kilometern pro Stunde Notbremsassistenten abzuschalten.