Leugnung des Existenzrechts von IsraelRegierung geht auf Distanz zu Gesetzentwurf des Bundesrats

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Polizisten schützen einen Mann, der mit einer israelischen Flagge gegen eine propalästinensische Demonstration protestiert.
Polizisten schützen einen Mann, der mit einer israelischen Flagge gegen eine propalästinensische Demonstration protestiert.
T.Seeliger/snapshot-photography/IMAGO

Die Länderkammer will die Leugnung des Existenzrechts Israels ausdrücklich unter Strafe stellen. Doch das Kabinett sieht „ein verfassungsrechtliches Risiko“.

Von Robert Roßmann, Berlin

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Es war die letzte Sitzung des Bundesrats vor der Sommerpause. Auf der Tagesordnung standen 86 Punkte – darunter die große Gesundheitsreform. Deshalb ging eine Entscheidung in der Berichterstattung etwas unter: Auf Initiative Hessens brachte die Länderkammer damals einen Gesetzentwurf „zur Strafbewehrung der Leugnung des Existenzrechts des Staates Israel“ auf den Weg. Mit ihm soll das Strafgesetzbuch um folgenden Satz ergänzt werden: „Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer in einer Weise, die geeignet ist, die Bereitschaft zu antisemitischen Gewalt- oder Willkürmaßnahmen zu fördern, öffentlich oder in einer Versammlung das Existenzrecht des Staates Israel leugnet oder zur Beseitigung des Staates Israel aufruft.“

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