Süddeutsche Zeitung

Bundesrat:Blockade bei Erbschaftsteuer

Die Finanzminister lehnen in Mehrheit den Kompromiss zur Erbschaftsteuer ab. Ein Fall für den Vermittlungsausschuss.

Von Guido Bohsem, Berlin

Die Reform der Erbschaftsteuer steht wieder auf der Kippe. Im Finanzausschuss des Bundesrates lehnte die Mehrzahl der Minister den Kompromiss ab, den die große Koalition nach monatelangen Streitigkeiten geschlossen hatte. Sie forderten in acht Punkten Änderungen an dem Gesetzeswerk und plädierten dafür, den Vermittlungsausschuss zwischen Bundestag und Bundesrat anzurufen. Die Stimmen kommen vor allem aus dem Lager der SPD, aber auch die Grünen hatten für deutliche Änderungen an der Vorlage plädiert. Die Finanzminister mit CDU- und CSU-Parteibuch hingegen stimmten für den Gesetzentwurf des Bundestages.

Die Erbschaftsteuer für Unternehmens-Nachfolger widerspricht nach dem Urteil des Verfassungsgerichts dem Grundgesetz. Zwar hatten die obersten Richter dem Gesetzgeber erlaubt, Steuererleichterungen für die Erben einzuräumen, wenn diese zum Beispiel Arbeitsplätze erhalten. Diese dürften aber nicht so üppig ausfallen, dass mehr als 90 Prozent aller Unternehmensnachfolger keine Steuern mehr zahlen müssten. Dies gelte insbesondere für besonders wertvolle Unternehmen. Karlsruhe forderte den Gesetzgeber daher auf, die Erbschaftsteuer bis Ende Juni zu reformieren. Die Frist ist schon wegen des langen Streits im Bundestag verstrichen. Die Uneinigkeit in der Länderkammer trägt nun zu einer weiteren Verzögerung bei.

Nach Worten von Hessens Finanzminister Thomas Schäfer (CDU) wird es weitere drei Monate kosten, sollte der Vermittlungsausschuss eingeschaltet werden. Dass es für ein solches Votum im Bundesrat reicht, ist wahrscheinlich, aber noch offen. Im Finanzausschuss stimmt jeder Minister nach seiner Parteizugehörigkeit ab. Beim Votum im Bundesrat spielt aber auch noch eine Rolle, welche Koalition das Land regiert. So könnte sich etwa Hessen enthalten (und damit dagegen stimmen), weil dort Grüne und CDU regieren. Die Grünen haben bereits deutlich gemacht, dass sie den Entwurf nicht mittragen wollen.

Einer der Initiatoren des Änderungsantrages ist der nordrhein-westfälische Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD). Zwar habe SPD-Chef Sigmar Gabriel einiges verhindern können, sagte er. Doch sei der Gesetzentwurf durch den Druck der Lobby der Familienunternehmen zu großzügig geraten, sagte er. Das Verfassungsgericht werde durch seinen Inhalt brüskiert. "Wir haben einen Gesetzentwurf, der die Privilegierung der Unternehmen noch verstärkt." Das müsse geändert werden.

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Quelle:
SZ vom 01.07.2016
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