Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien:Das saubere Dutzend

Seit 50 Jahren prüft eine Behörde in Bonn, welche Medien die Deutschen verderben - es geht immer weniger um Sex.

Von Senta Krasser

Der Horror beginnt um 9.45 Uhr. George Stark, der von Stephen King zum Leben erweckte Rasiermessermörder, schlitzt Wangen auf und schneidet Kehlen durch. Während das Filmblut spritzt, zeigen sich die ehrenamtlichen Beisitzer in der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien von der Videovorführung ungerührt. Routine in Bonn-Duisdorf.

Mit einem Obstmesser zerteilt eine Prüferin einen Apfel. Ein anderer - er trägt Zopf und bekennt sich später als Stephen-King-Fan - hat Langeweile. Die meisten machen sich Notizen.

Zwölf Menschen, die lieber anonym bleiben möchten, sollen an diesem Morgen entscheiden, ob der Brutalothriller Stephen King's Stark (1993) aus dem Index der Prüfstelle gestrichen werden kann. Dann könnte MGM Entertainment den Videofilm wieder bewerben und im Handel frei vertreiben.

Einmal im Monat kommt das saubere Dutzend, von Kirchen, der Jugendpflege oder dem Buchhandel entsandt, zusammen, um Gravierendes zu klären: Können mediale Ergüsse wie Stephen King's Stark negativ auf Kinder und Jugendliche einwirken? Gibt es zu viel Gewalt? Wann ist Sex gefährlich? Werden Nazis verherrlicht?

Schmutz und Schund

Die Sittenanstalt, die dem Bundesministerium für Familie und Jugend nachgeordnet ist, prüft seit 50 Jahren. Ein halbes Jahrhundert, in dem sich die Behörde den Ruf einer "Pharisäervereinigung der Kolle-Jahre" (Roger Willemsen) und "wuchtigen Instanz im deutschen Schamgefüge" (Spiegel) erarbeitete; wahlweise wurde sie als "uncoole Spaßbremse" und "notwendiges sozialhygienisches Regulativum" tituliert - oder schlicht als "Schmutz- und Schundbehörde".

Bereits im Gründungsjahr der Republik regte Franz Josef Strauß ein "Bundesgesetz gegen Schmutz und Schund" an; daraus ging 1953 das "Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften" hervor. Und am 18.Mai 1954 wurde dann die "Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften" gegründet, die schließlich "Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien" getauft wurde.

Sie soll allerlei auf den Index setzen: Videos, Bücher, Platten, Print-Magazine oder Internetseiten, die "unsittlich" und "verrohend" wirken, zu "Gewalttätigkeiten, Verbrechen und Rassenhass" aufstacheln oder "den Krieg verherrlichen". Erwachsene können indizierte Filme und Computerspiele in der Schmuddelecke von Videotheken weiterhin erwerben.

Elke Monssen-Engberding, 53, kam nach dem Jura-Studium vor 25 Jahren zur Bundesprüfstelle und steht seit 1991 an der Spitze. Die Chefin von 13 Mitarbeitern ist erst die vierte Vorsitzende. An diesem Morgen aber ist die Schutz-Frau müde. Bis zwei Uhr früh saß sie am Vorabend bei Günther Jauchs stern tv und referierte über den neuesten Indizierungs-Coup ihrer Behörde: das Computerspiel Manhunt aus den USA.

Darin kann nur gewinnen, wer mit äußerster Grausamkeit virtuell Menschen tötet. Todesschreie und das Knacken von Knochen sind so detailreich und realitätsnah, dass selbst die erfahrene Jugendschützerin eine "neue Dimension von Gewalt" sieht.

Manhunt wurde in den besonders restriktiven Teil B der Liste der jugendgefährdenden Medien eingetragen und mit "absolutem Verbreitungsverbot" belegt. Das heißt: Auch Erwachsene dürfen Manhunt nicht spielen. stern tv bewies: Wer das Spiel haben will, erhält es trotzdem an der Ladentheke oder im Internet.

Frau Monssen-Engberding, die privat Filme wie 101 Dalmatiner schätzt, glaubt dennoch an den Nutzen ihrer Arbeit: "Wir setzen zwar viel auf Medienkompetenz, aber das kann nicht bedeuten: Alle Kinder und Jugendliche bekommen alles zu sehen, und dann schauen wir mal, ob und wie sie damit fertig werden."

Rund 5000 Medien-Titel umfasst die aktuelle Rote Liste, die nur im Mitteilungsblatt BPjM-Aktuell veröffentlicht wird. Der allererste Eintrag, vom 9. Juli 1954, galt den Comics Tarzan - Der Riese aus grauer Vorzeit und Tarzan -Der Urwald brennt. Es handele sich um Schriften, die auf Jugendliche "nervenaufpeitschend und verrohend wirken" und die sie "in eine unwirkliche Lügenwelt versetzten", so das Urteil, "derartige Darstellungen seien das Ergebnis einer entarteten Phantasie".

Heute könnte Tarzan unbescholten durch den Mediendschungel schwingen. "Leider sind die Hefte verloren gegangen", bedauert Monssen-Engberding. Sie amüsiert sich über die Sprache ihrer Vorgänger: "So was würde man als Kriterium heute nicht erwähnen."

Frau Orlowski war süß

Andere Zeiten, andere Sitten. Was genau Schweinkram ist, unterliegt dem Zeitgeist. "Man sieht heute mit anderen Augen", sagt die Kontrolleurin vom Amt. Mancher Sexfilm würde nicht mehr indiziert, weil dessen Machart Jugendliche nur langweile: "Solche Filme fallen seit neuestem nach 25 Jahren aus dem Index."

Wären die alten Schulmädchen-Reporte so ein Fall? "Nein!", sagt Monssen-Engberding vehement. Da werde ja oft thematisiert: "Inzest mit Großeltern, Sex von Minderjährigen mit Lehrern, Vergewaltigungsszenen mit dem Impetus: ,Na ja, die mit dem kurzen Rock muss sich ja nicht wundern.' Das würde man heute genauso indizieren wie seinerzeit." In entschärfter Version sind die Filmchen einst im Privatfernsehen abgespielt worden.

Einmal lud die Zeitschrift Penthouse Elke Monssen-Engberding zum Streitgespräch mit Erotikstar Theresa Orlowski. "Das war süß", erinnert sich die Jugendwächterin. "Frau Orlowski macht keine Pornos mit Tieren oder Kindern. Sie sagte: ,Meine Ware produziere ich für Erwachsene, was ja der Gesetzgeber erlaubt.

Das saubere Dutzend

Ich will sie nicht an Kinder richten.' Insofern hatten wir uns überhaupt nicht gezankt. Warum sollten wir auch?" Drei Orlowski-Ouevres stünden dennoch auf dem Index: Sie erweckten den Eindruck, Frauen würden diskriminiert oder mit Gewalt bedroht. "Pornografie gilt qua Gesetz als jugendgefährdend und ist strafbar", so Monssen-Engberding: Aber man greife trotzdem ein, "um Sicherheit für den Handel herzustellen".

Zuweilen jedoch trieben es die Prüfer zu toll. Der Indizierung fielen auch Klassiker zum Opfer: Neben de Sades Philosophie im Boudoir (1963) oder den Romanen über Josefine Mutzenbacher (ab 1968) wurde auch American Psycho aus dem Verkehr gezogen und erst kürzlich per Gerichtsbeschluss freigegeben.

Weiterhin auf der Liste stehen etwa die Filme Trio Infernal (1983) mit Romy Schneider oder Andy Warhol's Dracula (1985). Und auch Platten der Ärzte und der Fantastischen Vier gerieten in die Mühle.

Rechtsextreme Inhalte und Gewaltdarstellungen

Also Zensur vom Amt? "Völliger Unsinn", sagt die Vorsitzende. "Zensur ist die planmäßige Überwachung des Staates von Medien, ehe diese auf dem Markt erscheinen, was zur Folge hat, dass sie auch Erwachsenen nicht mehr zugänglich sind. Alles das tun wir nicht. Mit unseren Beisitzern erfassen wir den momentanen gesellschaftlichen Wertekonsens." Überhaupt werde man ja erst tätig, wenn ein Antrag vorliege, wobei etwa das Bochumer Jugendamt sehr rührig war.

Heute werden keine Filme oder PC-Spiele mehr indiziert, die vorab von der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) und der Unterhaltungssoftware (USK) mit einer verbindlichen Alterskennzeichnung freigegeben wurden.

Die Bonner konzentrieren sich vermehrt auf rechtsextreme Inhalte und Gewaltdarstellungen. Als neue Gefahrenquelle ist das weltweite Internet geortet: Nur 67 Websites wurden 2003 indiziert.

"Perfekt" findet Elke Monssen-Engberding die neuen, schärferen Jugendschutzbestimmungen, die von der Bundesregierung nach dem Erfurter Schul-Attentat durchgedrückt wurden. Denn alle Jugendschutzeinrichtungen sind seither in einer Kommission vernetzt.

"Manchmal geht es nur noch um 20 Sekunden"

An diesem Juni-Tag wird Herr Auf dem Keller vom LKA Sachsen beim Bonner Zwölferrat vorstellig. Er zeigt eine CD, auf dem die rechtsextreme Gruppe Division Germania im Lied Anti Antifa grölt: "Rote haben Namen, Rote haben Adressen..." Wenige Takte reichen aus.

Die Beisitzer entscheiden pro Indizierung: Es werde aufgerufen, gegen Andersdenkende vorzugehen. Früher musste Auf dem Keller noch den Umweg übers Jugendamt nehmen. Nun, mit dem neuen Gesetz, kann die Polizei bei der Bundesprüfstelle direkt eine Prüfung anregen.

Nicht zuständig ist die Sittenwacht für Radio- und TV-Sendungen. Darüber wachen Landesmedienanstalten. So war es möglich, dass Pro Sieben kürzlich nachts Stephen King's Stark ausstrahlte. Indizierte Filme dürfen von 22 Uhr an in entschärfter Fassung ausgestrahlt werden.

Bei Stephen King's Stark wurden drei Minuten weggeschnitten. Was sind schon drei Minuten?, fragt der Pro-Sieben-Jugendschutzbeauftragte Michael Groh: "Manchmal geht es nur noch um 20 Sekunden." Er glaubt, die Bundesprüfstelle sei "liberaler" geworden.

Die Beisitzer in Bonn haben übrigens mit knapper Mehrheit entschieden, Stephen King's Stark auf dem Index zu belassen.

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