Eigentlich hält sich der Bundespräsident aus konkreten politischen Streitfragen raus. Doch jetzt hat sich Frank-Walter Steinmeier beim Streitthema Organspende klar positioniert. Im Interview mit der Illustrierten Bunte spricht er sich eindeutig für eine Reform und die Einführung einer Widerspruchslösung aus. „Ich bin heute der Meinung, dass wir uns der Widerspruchslösung öffnen sollten“, sagte Steinmeier. „Wir begreifen uns als verantwortungsbewusste, mündige Bürger, deshalb können wir uns auch abverlangen, eine Entscheidung zu treffen.“
Der Bundespräsident bezeichnete es als Widerspruch, wenn die Deutschen im eigenen Land eine Widerspruchslösung ablehnten und zugleich die Organe aus anderen Ländern gerne annähmen. Derzeit profitierten die Bundesbürger durch den Eurotransplant-Verbund von einer deutlich höheren Spendenbereitschaft im europäischen Ausland. Zuletzt war 2020 ein Vorstoß für eine Widerspruchsregelung im Bundestag gescheitert. Steinmeier hatte seiner Frau 2010 eine Niere gespendet.
Um die Zahl der Organspenden in Deutschland zu erhöhen, planen eine Gruppe von Parlamentariern der meisten Fraktionen und mehrere Bundesländer einen zweiten Anlauf für die Einführung einer Widerspruchslösung. Dann wäre jeder Bürger ein potenzieller Organspender, außer er hat ausdrücklich widersprochen. Nach derzeitigem Recht bedarf es einer ausdrücklichen Zustimmung zu Lebzeiten, um einem hirntoten Menschen Organe zu entnehmen. Befürworter der Widerspruchslösung begründeten das mit den weiter schwachen Spenderzahlen in Deutschland und der gleichzeitig langen Warteliste, auf der derzeit 8.400 Menschen stehen. Obwohl die prinzipielle Bereitschaft zur Organspende hoch sei, fehle im konkreten Einzelfall dann die ausdrückliche Zustimmung.
Gegner der Widerspruchslösung wie der CSU-Abgeordnete Stephan Pilsinger warnen davor: Es gebe nach wie vor keine wissenschaftlich fundierten Nachweise dafür, dass eine Widerspruchslösung in anderen Ländern tatsächlich zu einer signifikanten Erhöhung der Transplantationen geführt habe. Außerdem wäre eine Organentnahme ohne ausdrückliche Zustimmung des Spenders zu Lebzeiten ein gravierender Einschnitt in die Freiheits- und Selbstbestimmungsrechte.