Die Geschichte begann mit einer wenig spektakulären Anfrage. Dieser Anfang liegt schon weit zurück, länger als ein Jahr. Damals kursierten um die Finanzierung des Einfamilienhauses von Bundespräsident Christian Wulff in Großburgwedel bei Hannover Gerüchte. Der Spiegel stellte beim Grundbuchamt einen Antrag auf Einsicht in die Akten für das Grundstück, das Wulff und seine zweite Frau erworben hatten. Zur Begründung berief sich das Magazin auf den Verdacht, dass den Eheleuten für den Erwerb des Grundstücks finanzielle Vergünstigungen durch einen bekannten Unternehmer gewährt wurden.
Es begann ein monatelanger Rechtsstreit, an dessen Ende das Nachrichtenmagazin siegte - und der dann, allerdings wohl über Umwege, in die Affäre um den 500.000-Euro-Kredit mündete, die nun dem Bundespräsidenten so zusetzt. Am Ende des Rechtsstreits nämlich stand ein Beschluss des Bundesgerichtshofs am 17. August dieses Jahres, der für die Arbeit von Journalisten von großer Bedeutung sein dürfte. Er besagt klar, dass der Staat Journalisten Einblick in amtliche Akten gewähren muss, wenn - wie in diesem Fall - die "Recherche der Aufbereitung einer ernsthaften und sachbezogenen Auseinandersetzung dient".
Das Interesse der Presse an der Kenntnisnahme des Grundbuchinhalts sei gegenüber dem Persönlichkeitsrecht der Eingetragenen vorrangig, "wenn es sich um eine Frage handele, die die Öffentlichkeit wesentlich angeht". Und das sei mit Blick auf die herausgehobene Stellung eines der Eigentümer der Fall, heißt es im Urteil. Also musste dem Magazin nach Klagen über den Instanzen-Weg der Einblick gewährt werden, den zunächst das Grundbuchamt verweigert hatte.
Eine verblüffende Auskunft
Die Affäre um den Kredit der Unternehmers-Frau Edith Geerkens wurde damit allerdings noch nicht ausgelöst, und vielleicht war der Einblick ins Grundbuch ein Nebengleis. Es enthielt den Hinweis auf Geerkens nicht. Eingetragen war längst die BW Bank in Baden-Württemberg. Zu ihr wechselte Wulff, nachdem die Opposition in Hannover nach den Geschäftsbeziehungen zu seinem Freund Egon Geerkens gefragt hatte.
Auf die Spur der früheren Kreditgeberin Edith Geerkens kam die Zeitung Bild, die nach eigenen Angaben die Sache schon länger verfolgte. Entscheidend waren offenbar auch direkte Nachfragen beim Bundespräsidialamt in den letzten Wochen. Im Bundespräsidialamt gibt es zum Hintergrund des Vorgangs eine verblüffende Auskunft: Von der Anfrage beim Grundbuchamt in Großburgwedel habe man so wenig gewusst wie vom Rechtsstreit und der BGH-Entscheidung, heißt es. Dabei sollte der Eigentümer im Streit befragt worden sein.
Als mehrere Medien beim Bundespräsidenten nachfragten, sei offen Auskunft gegeben worden, wird dort erklärt. Das sehen Beteiligte anders. Der Stern offenbarte Anfang der Woche, dass Wulff auch ihm gegenüber ein Versteckspiel betrieben habe. Als das Magazin erstmals im Februar im Präsidialamt anfragte, wer das Haus in Großburgwedel finanziert, habe Wulff erklären lassen, die BW-Bank "war und ist der Kreditgeber". Er habe damit den Eindruck erweckt, dass das Stuttgarter Institut von Anfang an der Geschäftspartner gewesen sei. Aus dem Bundespräsidialamt heißt es, dass stets nach bestem Wissen und Gewissen geantwortet worden sei.