Süddeutsche Zeitung

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte:Klage gegen Bundesnachrichtendienst zugelassen

Es geht um den Verdacht, dass der BND millionenfach E-Mails von Deutschen durchleuchtet hat - was eigentlich verboten ist.

Von Ronen Steinke, Berlin

Das Hauptgebäude des Bundesnachrichtendiensts in Berlin-Mitte ist 283 Meter lang, 150 Meter breit und von einem etwa 2,50 Meter hohen Zaun umgeben, hinter dem die Spione lange Zeit nicht nur vor feindlichen Spähern oder Terroristen geschützt waren, sondern auch vor mancher Zumutung des deutschen Rechtsstaats. Oft haben Bürger versucht, auf juristischem Weg zu hinterfragen, was die Spione dort tun. Fast immer haben Gerichte solche Fragen abgeblockt. Die kritischen Blicke endeten am Zaun.

Das ändert sich neuerdings. Zuletzt sind beachtliche Urteile ergangen, die den BND in seiner jahrelangen Abgeschiedenheit gestört haben. 2017 ging es los mit einem Einwand des Bundesverwaltungsgerichts gegen die Massenüberwachung des BND. Es ging um eine Datenbank namens Veras. Der BND speicherte darin Verbindungsdaten von Telefongesprächen. Die Richterinnen und Richter sahen dafür keine Rechtsgrundlage. Inzwischen hat der Bundestag eine Rechtsgrundlage geschaffen, die Speicherung von Verkehrsdaten für sechs Monate ist dem BND jetzt ausdrücklich erlaubt.

Im vergangenen Mai dann ließ das Bundesverfassungsgericht ein spektakuläres Grundsatzurteil folgen, mehr als 300 Seiten dick. Das höchste deutsche Gericht tadelte den Geheimdienst: Beim Überwachen von Ausländern im Ausland sei nicht alles erlaubt. Die Grundrechte des Grundgesetzes seien auch dort stets zu beachten. Ausländer seien kein "Freiwild" für die deutschen Überwacher. Die Bindung an das Grundgesetz gelte, was die Bundesregierung jahrelang bestreiten wollte, auch für die Lauscher und Hacker hinter dem BND-Zaun.

Und nun sind die Chancen gestiegen, dass die Justiz als nächstes auch die Rechte von Inländern gegenüber dem Geheimdienst stärken könnte. Nach Informationen der Süddeutschen Zeitung hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, der EGMR, eine Beschwerde der Journalistenorganisation "Reporter ohne Grenzen" gegen den BND zur Entscheidung angenommen. Nur sehr wenige Beschwerden nehmen bei dem Gerichtshof in Straßburg diese Hürde. Dahinter steckt eine bemerkenswerte Botschaft des europäischen Gerichts: Noch immer sei die deutsche Justiz zu zurückhaltend gegenüber den eigenen Geheimdienstlern.

Technikexperten waren noch nie recht überzeugt von den Beteuerungen des BND

In dem Fall geht es wieder um die Massenüberwachung durch den BND. Für den Geheimdienst ist dies alltägliche Routine. Der Dienst durchsucht die Kommunikation über das Internet, schaltet sich vor allem an großen Internetknotenpunkten wie in Frankfurt am Main in Leitungen ein und filtert dann den Datenstrom nach bestimmten Begriffen, die auf politisch Brisantes hindeuten könnten. Tausende "Treffer" pro Tag erzielt der Dienst auf diese Weise. Sie werden anschließend von Agenten gelesen.

Eigentlich sollten deutsche Bürger vor einer solchen BND-Überwachung ihrer E-Mails und Chats geschützt sein. Der Geheimdienst verwendet deshalb verschiedene technische Mittel, um ihre Nachrichten vorab herauszufischen. Das ist aber denkbar schwierig. Deutsche schreiben ihre E-Mails nicht nur von Domains, die auf .de enden, sie telefonieren auch nicht nur von Anschlüssen, die eine deutsche Vorwahl haben. Unabhängige Technikfachleute waren noch nie recht überzeugt von den Beteuerungen des BND, dass man zu einer sauberen Trennung hier wirklich in der Lage sei. Ihr Verdacht: Millionenfach würden auch E-Mails von Deutschen durchleuchtet und teils gelesen.

Schon 2013 hat sich deshalb "Reporter ohne Grenzen", vertreten durch den Datenschutzanwalt Niko Härting, hilfesuchend an das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gewandt. Es war das Jahr der Enthüllungen von Edward Snowden, der amerikanische Whistleblower hatte der Welt gerade vor Augen geführt, wie sehr die weltweite Massenüberwachung seit den Anschlägen vom 11. September 2001 zugenommen hatte.

Beim Bundesverfassungsgericht sind die Kläger bereits abgeblitzt

Doch bei dem Gericht, das in erster Instanz für Klagen gegen den BND zuständig ist, wurden die Kläger mit diesem Anliegen abgewiesen. Die Richter wollten sich mit der Beschwerde nicht einmal beschäftigen. Und auch beim höchsten deutschen Gericht, dem Bundesverfassungsgericht, an das sich die Kläger als nächstes wandten, lief es 2017 nicht anders. Die Richter erklärten: Nur wer sicher nachweisen könne, dass er oder sie vom BND überwacht worden sei, dürfe klagen. Das heißt dann in der Praxis: so gut wie niemand. Diese Haltung der Justiz schützt den BND.

So kommt nun der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ins Spiel. Es sind zwar dürre Zeilen, die der Gerichtshof schon am 9. Dezember an die Bundesregierung verschickt hat. Juristisch-nüchtern ist darin von "wirksamen Rechtsbehelfen" die Rede (Az. 81993/17). Aber die Irritation ist erkennbar. Den Beweis, heimlich überwacht worden zu sein, können Bürger "aufgrund der Heimlichkeit der Maßnahmen und der umfassenden Löschung der erfassten Nachrichten nicht führen", heißt es in der Beschwerdeschrift der Kläger. "Absurd" nennt der Geschäftsführer von "Reporter ohne Grenzen", Christian Mihr, deshalb die bisherige Haltung der deutschen Gerichte.

Der Straßburger Gerichtshof ist zuständig für alle 47 Staaten, die der Europäischen Menschenrechtskonvention angehören. Sollte er am Ende urteilen, dass es in Deutschland einfacher werden muss, den BND zu verklagen, wäre dies zwar nicht bindend. Andere Staaten wie etwa Russland oder die Türkei ignorieren Urteile des EGMR regelmäßig. Allerdings hat sich die Bundesrepublik in der Vergangenheit stets dem Straßburger Votum gebeugt, zuletzt hat sie deshalb etwa das System der Sicherungsverwahrung im Strafvollzug neu geordnet.

Die Spione hinter dem BND-Zaun könnten es dann bald noch öfter mit der Justiz zu tun bekommen. Bis März hat die Bundesregierung Zeit, eine Stellungnahme abzugeben. Mit einer Entscheidung des Gerichtshofs wird nicht vor 2022 gerechnet.

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