Bundesminister:"Volle Ansprüche nach halber Arbeit? Das ist sehr fragwürdig"

Anja Karliczek und Franziska Giffey

Sie könnten von der Ausnahmeregelung profitieren: Anja Karliczek (links) und Franziska Giffey.

(Foto: Jörg Carstensen/dpa)
  • Normalerweise erwerben Bundesminister nach vier Jahren im Amt den Anspruch auf ein Ruhegehalt im Alter von mehr als 4000 Euro.
  • Es gibt jedoch eine Ausnahmeregelung, wonach sie in bestimmten Fällen denselben Anspruch schon nach zwei Jahren erwerben.
  • Die Bundestagsfraktionen von FDP und Linken verlangen, dass das geändert wird.

Von Robert Roßmann, Berlin

Die Bundestagsfraktionen von FDP und Linken wollen den Pensionsanspruch von Bundesministern einschränken. Die Minister erwerben im Normalfall nach vier Jahren im Amt einen Anspruch auf ein Ruhegehalt im Alter. Er liegt bei 27,74 Prozent der Amtsbezüge, also bei mehr als 4000 Euro im Monat. Mit weiteren Amtsjahren steigt die Höhe des Anspruchs.

Es gibt im Bundesministergesetz jedoch eine Ausnahmeregelung. Unter bestimmten Bedingungen, etwa wenn der Bundestag aufgelöst wird, erwerben Minister bereits nach zwei Jahren den Anspruch, den sie eigentlich erst nach vier Jahren hätten. Wegen dieser Regelung könnten Ministerinnen und Minister wie Franziska Giffey, Hubertus Heil, Christine Lambrecht (alle SPD) oder Anja Karliczek (CDU), die zum ersten Mal an der Spitze eines Ressorts stehen, auch dann in den Genuss der üppigen Versorgung kommen, wenn die große Koalition vorzeitig scheitert.

FDP und Linke verlangen jetzt, dass diese Ausnahmeregelung geändert wird. Der Vorsitzende der Linksfraktion, Dietmar Bartsch, sagte der Süddeutschen Zeitung: "Volle Ansprüche nach halber Arbeit? Das ist sehr fragwürdig." Bartsch kritisierte auch die Höhe der Ansprüche: "Mehr als 4000 Euro, ohne Beiträge geleistet zu haben", das stehe "in keinem Verhältnis zum Durchschnittsrentner".

Die FDP präsentierte sogar schon einen konkreten Änderungsvorschlag. Fraktionsvize Christian Dürr sagte der SZ, grundsätzlich sei die geltende Ausnahmeregelung sinnvoll, "sonst würden Bundesminister, die beispielsweise nur dreieinhalb Jahre im Amt waren, gar keine Altersvorsorgeansprüche bekommen - das wäre nicht fair". Jeder Minister habe "einen anstrengenden, verantwortungsvollen Job, der entsprechend gewürdigt werden sollte". Aber es dürfe keine Bevorzugung geben. Wer weniger als vier Jahre im Amt war, sollte deshalb auch nicht mehr "die vollen 27,74 Prozent der Bezüge als Pensionsanspruch erwerben können".

Wie bei jedem normalen Arbeitnehmer müsse "der Anspruch im Verhältnis zur Dienstzeit stehen", sagte der FDP-Fraktionsvize. Das heiße "im Klartext": Ministerinnen wie Giffey sollten "nach zwei Jahren im Falle einer vorzeitigen Auflösung des Bundestags nur die Hälfte der Bezüge, also 13,87 Prozent, bekommen". Außerdem wäre es nach Dürrs Ansicht sinnvoll, "wenn Minister grundsätzlich mehr eigenverantwortlich fürs Alter vorsorgen".

Linksfraktionschef Bartsch geht an dieser Stelle noch weiter. Er sagte: "Wir müssen wegkommen von diesen Extra-Systemen für Abgeordnete und Minister. Alle müssen in die gesetzliche Rente einzahlen."

Die Grünen halten etwas anderes für noch drängender

Das Ruhegehalt wird ab Erreichen der Regelaltersgrenze für Beamte gezahlt, mit einem Abschlag können Ex-Minister es sogar schon mit Vollendung des 60. Lebensjahres beziehen. Für den Großteil der aktuellen Bundesminister ist die Vier-Jahres-Grenze kein Problem. Sie waren bereits in früheren Legislaturperioden Bundesminister oder haben als parlamentarischer Staatssekretär oder als Mitglied einer Landesregierung Ansprüche gesammelt.

Die Unionsfraktion wollte am Dienstag nicht zu den Forderungen von FDP und Linken Stellung nehmen. Die Grünen-Fraktion teilte mit, sie sehe derzeit nicht bei den Ruhegehältern der Bundesminister, sondern bei der Altersversorgung und der Amtsausstattung der ehemaligen Bundespräsidenten und Bundeskanzler den größten Handlungsbedarf.

Eine Sprecherin sagte, man habe deshalb bereits einen Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht, in dem man verlange, dass die Altersversorgung und die Amtsausstattung endlich "auf einer transparenten, verbindlichen, gesetzlichen Grundlage aufbaut". Dies sei bisher nicht der Fall. Der Gesetzentwurf liege bereits im Innenausschuss, im Januar wolle man eine Anhörung dazu beantragen.

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