Süddeutsche Zeitung

Bundesländer und Kirchen:Was des Bischofs ist

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Alles außer Toilettenheizungen: Mit den Staatsleistungen unterstützen die Länder die Kirchen, nun wollen Politiker diese Privilegien kürzen. Das dürfte kaum umsetzbar sein: Es geht um Rechtsansprüche, die bis in Grundgesetz hinein garantiert sind.

Matthias Drobinski

Um das Dach über dem Kopf eines bayerischen Pfarrers sorgt sich der Freistaat, mit Hilfe einer 26 Paragraphen umfassenden Vereinbarung mit den großen Kirchen. Wollen aber die Frauen und Männer Gottes auf der Toilette nicht frieren, müssen sie sich an ihre Kirche wenden. Denn in der Regelung heißt es: "Abortheizung wird auf Staatskosten grundsätzlich nicht geschaffen und unterhalten."

Solche Kuriositäten lassen sich in vielen Verträgen finden, mit denen sich die Bundesländer verpflichten, den Kirchen Staatsleistungen zu zahlen. Der Steuerzahler löhnt für alte Uhren, Glocken und Orgeln, für Pfarrer, Mesner, Renovierungen; 2010 kommen insgesamt 459 Millionen Euro zusammen, allein 103 Millionen in Baden-Württemberg und 88 Millionen in Bayern. 266 Millionen gehen an die evangelischen Landeskirchen, 193 an die katholischen Bistümer. Viel Geld in Zeiten leerer Kassen. Geld, an das man herankommen könnte, hat Wolfgang Kubicki, der FDP-Fraktionschef in Schleswig-Holstein, dem Spiegel gesagt: "Wir müssen überall sparen, auch bei den Kirchen."

Und weil die Stimmung gerade nicht kirchenfreundlich ist, die Suche nach Geldquellen aber allgemein, hat das Magazin weitere FDP-Politiker, Grünen-Vertreter und einen SPD-Haushaltsexperten gefunden, die auch der Meinung sind, die Zahlungen des Staates, die zum Teil auf das 17. und 19. Jahrhundert zurückgehen, sollen aufhören. Kubicki hat Gespräche mit den Kirchen nach der Sommerpause angeregt - um zehn bis 15 Prozent sollten die Staatsleistungen verringert werden, die das Land 12 Millionen Euro im Jahr kosten.

Fragt man allerdings in Kiel nach, klingt die Antwort wenig begeistert. "Das ist ein Vorschlag aus dem Parlament, also ist er auch im Parlament zu diskutieren", sagt Knut Peters, der Sprecher von Regierungschef Peter Harry Carstensen (CDU). Auch sonst sind die Reaktionen auf den Vorstoß unerfreut, bei SPD und CDU sowieso, doch auch Josef Winkler, Kirchenbeauftragter der bündnisgrünen Bundestagsfraktion, findet die Idee "unverschämt", weil sie "die Schwäche der Kirchen ausnutzt, unrealistisch ist und kein Geld bringt".

Staat und Kirche gewöhnten sich an die Zahlungen

Tatsächlich lassen sich die Staatsleistungen nicht einfach kürzen wie ein Zuschuss - es geht um Rechtsansprüche, die bis in Grundgesetz hinein garantiert sind. Mit ihnen entschädigt der Staat die Enteignung kirchlicher Besitztümer vor allem durch den Reichsdeputationshauptschluss von 1803. Die Kirchen verloren damals ihre weltliche Macht, die Fürsten und Herzöge gewannen insgesamt 95.000 Quadratkilometer Staatsgebiet hinzu. Allerdings übernahmen sie damit auch die Versorgungslasten für die Pfarrer, die Unterhaltspflichten für Kirchen und Gebäude; und manche Domkirche ging auch nach damaligem Recht illegal in den Staatsbesitz über. Doch statt das Gebäude zurückzugeben, einigten sich die neuen Herrscher mit der Kirche auf Ausgleichszahlungen.

1919 bestimmte der Artikel 138 der Weimarer Reichsverfassung: "Die Staatsleistungen an die Religionsgesellschaften werden durch die Landesgesetzgebung abgelöst. Die Grundsätze hierfür stellt das Reich auf". Doch weder das Reich noch später die Bundesrepublik stellten diese Grundsätze auf. So blieben auch die entsprechenden Landesgesetze aus. Staat und Kirche gewöhnten sich an die Zahlungen, die in verschiedenen Verträgen immer wieder geändert wurden. So wurden die Staatsleistungen des Bunde in den 90er Jahren abgelöst, das Land Hessen und die Kirchen einigten sich 2003 gegen eine Abfindung von 150 Millionen Euro auf das Ende einer Reihe von Zahlungen.

In den neuen Bundesländern kamen nach 1990 neue Verträge hinzu. Auch andere Religionsgemeinschaften profitieren von dem Modell: Den bislang jüngsten Vertrag schloss der Bund 2008 mit dem Zentralrat der Juden in Deutschland über Zahlungen von jährlich fünf Millionen Euro.

Keine schnelle Geldquelle

Die Verträge mit den Kirchen können nur geändert werden, wenn die Bundesländer eine Abfindung zahlen, da sind sich die Staatskirchenrechtler einig. Die nordelbische Kirche hat bereits Verhandlungsbereitschaft signalisiert, sollte das Land Kubickis Vorschlag aufgreifen. Auch Reinhard Mawick, der Sprecher der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), betont, dass es bei den Staatsleistungen nicht um ungerechtfertigte Privilegien handle - Gesprächen über die Ablösung wolle man sich aber nicht entziehen. Ob sich die Sache dann aber für den Staat lohnt, ist eine ganz andere Frage. "Erst einmal würde das sehr, sehr teuer", sagt Siegmund Ehrmann, kirchenpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion.

Als schnelle Geldquelle für klamme Haushalte scheiden die Staatsleistungen also aus. Die Zustimmung zu den schwer durchschaubaren und manchmal kaum nachvollziehbaren Zahlungen hat aber auch innerhalb der Kirchen gelitten, hat SPD-Vertreter Ehrmann beobachtet. "Wenn da etwas der Öffentlichkeit nicht mehr zu erklären ist, dann müssen sich die Kirchen schon überlegen, wie sie da etwas ändern können", sagt er. Selbst Axel Freiherr von Campenhausen, der bekannteste der evangelischen Staatskirchenrechtler, hat gesagt: "Die Beseitigung der Emotionen provozierenden historischen Staatsleistungen würde die Einbeziehung der Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften in den Kreis der Empfänger grundrechtsaktivierender Staatsleistungen problemärmer werden lassen."

Kurz: Die Kirchen selber könnten ein Interesse daran haben, dass der Staat nicht mehr jedes bayerische Pfarrhaus saniert, exklusive Toilettenheizung.

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Quelle:
SZ vom 28.07.2010
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