Bundesländer - Mainz:Teil-Lockdown wird verlängert: Keine Partys bis Januar

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Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) spricht im rheinland-pfälzischen Landtag. Foto: Frank Rumpenhorst/dpa (Foto: dpa)

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Mainz (dpa/lrs) - Die Menschen in Rheinland-Pfalz müssen sich auf eine Verlängerung des Teil-Lockdowns und noch striktere Kontaktbeschränkungen einstellen. Restaurants, Sportstätten sowie Kultur- und Freizeiteinrichtungen bleiben bis zum 20. Dezember geschlossen. Bund und Länder gingen davon aus, dass etwa bei Gastronomie und Hotels bis Anfang Januar "umfassende Beschränkungen" erforderlich seien, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) nach einer gemeinsamen Schalte mit den Länder-Chefs und Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) am Mittwochabend in Mainz.

"Die Trendwende ist mit den Maßnahmen leider noch nicht gelungen", sagte Dreyer über den Teil-Lockdown. Es sei entscheidend, im Regelfall wieder in die Nähe von 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen zu kommen. 40 Prozent der Kontakte seien zwar reduziert worden, das reiche aber noch nicht. Bis Januar müsse gelten: "Keine Partys" und noch weniger Kontakte als derzeit. Ein Überblick:

INFEKTIONEN: Deutschlandweit war die Zahl der gemeldeten Corona-Todesfälle binnen 24 Stunden auf den Höchststand von 410 gestiegen. In Rheinland-Pfalz meldeten die Gesundheitsämter am Mittwoch 878 neue Infektionen. Auch im Land nimmt die Zahl der Menschen, die mit oder an Corona starben, weiter deutlich zu - innerhalb eines Tages kletterte die Zahl der Todesfälle um 13 auf 465. Die Zahl der Infektionen bezogen auf 100 000 Einwohner in den zurückliegenden sieben Tagen, lag am Mittwoch landesweit bei 131,2 und damit trotz des Teil-Lockdowns nur geringfügig unter dem Wert der Vorwoche (134,7).

KONTAKTBESCHRÄNKUNGEN: Private Zusammenkünfte sollen vom 1. Dezember an weiter auf den eigenen und einen weiteren Hausstand beschränkt werden, ab dann jedoch maximal auf fünf Menschen - bislang waren es höchstens zehn Personen aus maximal zwei Haushalten.

WEIHNACHTEN: Vom 23. Dezember bis "längstens" 1. Januar sind laut Staatskanzlei Treffen im engsten Familien- und Freundeskreis mit maximal zehn Personen möglich. Kinder bis 14 Jahren zählen nicht mit.

SILVESTER: Auf belebten öffentlichen Plätzen und Straßen soll ein Böllerverbot gelten. Es gehe darum, in der Corona-Pandemie größere Gruppenbildungen zu vermeiden. Öffentlich veranstaltete Feuerwerke würden verboten. Grundsätzlich werde empfohlen, zum Jahreswechsel 2020/2021 auf Silvesterfeuerwerke zu verzichten.

SCHULEN: Schülerinnen und Schüler ab der 8. Klasse sollen ab kommender Woche eine Maske im Unterricht tragen, wenn die Corona-Infektionen regional besonders hoch sind. Dies solle schulspezifisch in Abstimmung mit der Schulaufsicht umgesetzt werden, sobald in einem Kreis oder einer Stadt in den vergangenen sieben Tagen mehr als 200 Menschen auf 100 000 Einwohner angesteckt worden seien, sagte Dreyer. Auch Wechselunterricht sei möglich. Zu diesen Hotspots gehörten derzeit Schulen in den Städten Speyer und Mainz. Schulen seien aber keine Infektionsherde.

SCHUTZ IN HEIMEN: Der Besuch von Menschen in Alten- und Pflegeheimen soll von Dezember an auf eine beziehungsweise maximal zwei Personen aus einem Hausstand pro Tag begrenzt werden. Besucher müssen eine FFP2-Maske tragen. Alle Heimmitarbeiter werden wöchentlich getestet, in Regionen mit besonders hohen Infektionszahlen zweimal pro Woche.

SKI- UND WEIHNACHTSFERIEN: "Es gilt der Grundsatz: Wir bleiben zu Hause", sagte Dreyer. Auch an Skifahrer werde appelliert, zu Hause zu bleiben. Die Bundesregierung werde sich auf europäischer Ebene für eine Regelung für den Skitourismus einsetzen. Arbeitgeber würden gebeten, großzügig zu prüfen, ob Homeoffice-Regelungen möglich seien.

KIRCHEN: Weihnachtsgottesdienste sollen "nicht einer Großveranstaltung ähneln", sagte Dreyer. Sie stehe im Kontakt mit den katholischen und evangelischen Kirchen, um einvernehmliche Lösungen zu finden.

NOVEMBERHILFEN: Die Novemberhilfen für die von den Schließungen im Teil-Lockdown betroffenen Unternehmen und Selbstständigen können beantragt werden. Sie werden zugleich bis Dezember verlängert, wie Dreyer sagte. Schausteller und Marktkaufleute seien ausdrücklich eingeschlossen. Für Wirtschaftsbereiche, die in den kommenden Monaten erhebliche Einschränkungen ihres Geschäftsbetriebs hinnehmen müssen, werde der Bund die Überbrückungshilfe III bis Mitte 2021 verlängern. Dies betreffe vor allem die Kultur- und die Veranstaltungswirtschaft, Soloselbstständige und die Reisebranche.

WIE GEHT ES WEITER? Die Ministerpräsidenten wollen bei ihrem nächsten regulären Zusammentreffen in der nächsten Woche beraten, wie es im Januar weiter gehen soll und einen Zeitplan festlegen. Spätestens im Januar werde es mit den Impfen gegen Corona losgehen und es zudem mehr Antigentests geben, sagte Dreyer. "Die Hoffnung ist, dass es Richtung März Stück für Stück zur Normalität kommt."

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