Es ist noch keine drei Wochen her, da hat das Bundesverfassungsgericht es wieder getan. Die Besoldung der Berliner Landesbeamten zwischen 2008 und 2020 sei „weit überwiegend“ verfassungswidrig, entschied der Zweite Senat des Karlsruher Gerichts und fügte gleich noch eine Zahl hinzu: 95 Prozent der gesamten A-Besoldung verstoße gegen das Grundgesetz. Wahrscheinlich kam das nicht ganz überraschend, Berlin ist nicht gerade berühmt dafür, seine Beamten großzügig zu besolden. Noch interessanter an dem Beschluss ist aber, dass das Land Berlin nur der erste Streich ist. Die anderen 15 Bundesländer sind mitgemeint – und der Bund ebenfalls.
BundesländerMehr Geld für Staatsdiener?
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Das Bundesverfassungsgericht hat die Beamtenbesoldung in Berlin als zu niedrig beanstandet – und Berlin ist erst der Anfang. 70 Verfahren sind anhängig, in den Landeshauptstädten wird schon gerechnet.
Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe
