Beamte des Bundeskriminalamts haben im rheinland-pfälzischen Pirmasens einen syrischen Staatsangehörigen festgenommen, der im Verdacht steht, als mutmaßlicher Mitarbeiter des syrischen Geheimdienstes unter dem früheren Machthaber Baschar al-Assad Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen zu haben.
Wie die Bundesanwaltschaft mitteilt, soll Fahad A. zwischen Ende April 2011 und Mitte April 2012 als Wärter in einem vom Geheimdienst betriebenen Gefängnis in Damaskus gearbeitet haben. Den Angaben zufolge soll er sich dort an weit mehr als 100 Verhören beteiligt haben, bei denen Gefangene körperlich schwer misshandelt wurden, etwa durch Stromstöße oder Schläge mit Kabeln.
Auf Anweisung seiner Vorgesetzten habe er Inhaftierte auch nachts gefoltert, indem er sie beispielsweise an der Decke aufgehängt oder mit kaltem Wasser übergossen habe. Infolge solcher Misshandlungen sowie der katastrophalen Haftbedingungen kamen laut Bundesanwaltschaft mindestens 70 Gefangene ums Leben. Im Haftbefehl werden Fahad A. daher Tötung, Folter und Freiheitsberaubung vorgeworfen. Er wird nun dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt.
Unter Assad unterdrückte das syrische Regime Aktivitäten der Opposition mit Gewalt. Spätestens seit Ende April 2011 sollte die Protestbewegung gegen Assad mithilfe der Geheimdienste unterbunden und die Bevölkerung eingeschüchtert werden. Überall im Land wurden tatsächliche oder vermeintliche Oppositionelle ohne Rechtsgrundlage festgenommen, inhaftiert, gefoltert und auch getötet. Ende 2024 wurde Assad von Rebellen gestürzt.
Wegen des sogenannten Weltrechtsprinzips können schwere Völkerrechtsverbrechen, etwa Kriegsverbrechen oder wie im vorliegenden Fall Verbrechen gegen die Menschlichkeit, auch in Deutschland verfolgt und angeklagt werden, auch wenn sie im Ausland begangen wurden und keinen Bezug zu Deutschland haben.