Bundeskriminalamt:Den Rechtsstaat sichern

In den letzten Jahren durften die Ermittler immer mehr - höchste Zeit für ein paar Korrekturen.

Von Wolfgang Janisch

Die Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts über die Befugnisse des Bundeskriminalamts (BKA) hat es wieder einmal deutlich gemacht: Die sogenannten Sicherheitsgesetze, die seit anderthalb Jahrzehnten zur Terrorbekämpfung geschaffen worden sind, unterliegen einem Prozess der permanenten Entgrenzung.

Immer weiter wurde der Aktionsradius der Ermittler gezogen, die Menschen observieren und Computer infiltrieren dürfen. Die rechtsstaatliche Formel, wonach nur konkrete Gefahren derart tiefe Eingriffe in die Grundrechte rechtfertigen, wurde immer stärker aufgeweicht. Das berühmte "Vorfeld" von Straftaten, auf dem sich Ermittler tummeln dürfen, reicht inzwischen bis zum Horizont.

Gewiss, man darf nicht blauäugig sein. Das Risiko islamistischer Terroranschläge ist keine Erfindung des BKA, sondern eine reale Bedrohung, die nicht kleiner, sondern eher größer geworden ist - siehe Paris, siehe Tunesien. Allerdings sind die Behörden längst so gut gerüstet, dass sie ein paar rechtsstaatliche Korrekturen gut verkraften können; Korrekturen übrigens, die moderat ausfallen dürften. Das Verfassungsgericht war stets um eine Balance bemüht, die den Sicherheitsbedürfnissen Raum gibt. Nur wird das Sicherheits-Argument im politischen Diskurs inzwischen wie ein Sesam-öffne-dich benutzt. Nie war es wichtiger, dass Karlsruhe rechtsstaatlich auf Kurs bleibt.

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