Telekommunikationsdaten:Bitte schnell einfrieren

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Intime Einblicke: In Verdachtsfällen sollen Kommunikationsdaten künftig bis zu drei Monate gespeichert werden können. (Foto: Cavan Images/Imago)

„Quick Freeze“: Die Bundesregierung legt den Entwurf für ein neues Gesetz vor, das an die Stelle der gerichtlich untersagten Vorratsdatenspeicherung treten soll. Was es damit auf sich hat.

Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe

Die vorsorgliche Aufbewahrung von Verkehrsdaten aus der Telekommunikation, vulgo Vorratsdatenspeicherung, beschäftigt die Rechtspolitik seit zwei Jahrzehnten. Je stärker sich die Kommunikation ins Internet verlagert hatte, desto verlockender erschien es den Apologeten der inneren Sicherheit, deren Spuren verfügbar zu halten für Polizei und Strafverfolgung.

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