Bundeshaushalt:Verschobene 60 Milliarden

Bundeshaushalt: Finanzminister Christian Lindner (FDP) möchte 60 Milliarden Euro in den Energie- und Klimafonds verschieben.

Finanzminister Christian Lindner (FDP) möchte 60 Milliarden Euro in den Energie- und Klimafonds verschieben.

(Foto: Kay Nietfeld/dpa)

Der Bundestag entscheidet über den Nachtragshaushalt, für den sich die Regierung Kreditermächtigungen aus dem vergangenen Haushaltsjahr sichern will. Die Unionsfraktion hält das Vorgehen für verfassungswidrig.

Von Henrike Roßbach, Berlin

Der Bundestag hat am Donnerstag den Nachtragshaushalt von Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) für das Jahr 2021 beraten und mit den Stimmen der Ampel-Koalition beschlossen. Im Kern geht es darum, dass die Regierung sich nicht genutzte Kreditermächtigungen aus dem vergangenen Haushaltsjahr sichert: 60 Milliarden Euro werden in den Energie- und Klimafonds verschoben, anstatt sie verfallen zu lassen und die Nettoneuverschuldung entsprechend zu senken.

Mit den Krediten sollen kurz- und mittelfristig Investitionen in den Klimaschutz und die Transformation finanziert werden - zur Überwindung von Pandemiefolgen, wie die Ampel beteuert. Der Nebeneffekt: Die 60 Milliarden zählen für die Schuldenbremse, die von 2023 an wieder eingehalten werden soll, nicht mehr mit.

Die Unionsfraktion hält den Kniff der Regierung für verfassungswidrig und hat eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht angestoßen. Fraktionsvize Mathias Middelberg (CDU) warf der Ampel im Bundestag vor: "Sie wollen die Schuldenbremse umgehen." Die Regierung wolle sich "die Taschen voller Geld laden", aber nicht, um damit die Pandemie zu bekämpfen, sondern um "Klimawendepolitik" zu betreiben. FDP-Fraktionsvize Christoph Meyer verteidigte das Vorgehen: "Über die Förderung privatwirtschaftlicher Zukunftsinvestitionen stärken wir Wachstum und unsere internationale Wettbewerbsfähigkeit."

Insgesamt beträgt die Nettokreditaufnahme inklusive der strittigen 60 Milliarden nun 215,4 Milliarden Euro, 24,8 Milliarden weniger als ursprünglich vorgesehen. Der Grund ist eine Kombination aus höheren Steuereinnahmen und geringeren Ausgaben, Letzteres etwa bei den Unternehmenshilfen in der Pandemie.

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