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Bundesgerichtshof will Grundsatzfrage klären:Revision im Fall der einstigen KZ-Sekretärin

Im Strafverfahren gegen eine ehemalige Sekretärin des Konzentrationslagers Stutthof will der Bundesgerichtshof am 31. Juli über eine Revision verhandeln. Die 98-Jährige wurde zuvor wegen Beihilfe zum Mord in über 10 000 Fällen verurteilt. Das Landgericht Itzehoe hatte gegen Irmgard F. am 20. Dezember 2022 eine Jugendstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verhängt. Nach Feststellung der Strafkammer war die damals 18- bis 19-Jährige zwischen Juni 1943 und April 1945 als Zivilangestellte in der Kommandantur von Stutthof bei Danzig tätig. Damit habe sie den Verantwortlichen des Konzentrationslagers bei der systematischen Tötung von Inhaftierten Beihilfe geleistet. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Wie der Bundesgerichtshof am Mittwoch mitteilte, könnte der 5. Strafsenat in Leipzig das Urteil entweder am 6. oder am 20. August verkünden. Der Generalbundesanwalt hatte die Verhandlung beantragt, weil die Revision der Angeklagten nach seiner Einschätzung grundsätzliche Fragen zur Strafbarkeit wegen Beihilfe zum Mord in Konzentrationslagern aufwirft. In der Revisionsverhandlung soll es vor allem um die Frage gehen, ob der Dienst als Sekretärin in einem KZ, das kein reines Vernichtungslager war, als Beihilfe zum Mord gewertet werden kann.

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