Bundesgerichtshof:Wenn der Streit ums Kind zu lange dauert
Der Staat muss bei zu langen Gerichtsverfahren zum Umgangsrecht eines Elternteils mit seinen kleinen Kindern höhere Entschädigungszahlungen als üblich leisten. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil. Im Streitfall waren die Kinder nach der Trennung zum Vater gekommen. Ein Jahr später beantragte die Mutter ihr Umgangs- und Sorgerecht. Doch erst nach mehr als fünf Jahren wurde ein monatlicher Umgang geregelt. Die Mutter verlangte eine Entschädigung wegen überlanger Verfahrensdauer. Das Oberlandesgericht Koblenz gestand ihr die gesetzliche Entschädigung von 3 700 Euro zu. Das ist zu wenig, befand der BGH.