Bundesgerichtshof:Umwelthilfe darf weiter abmahnen

Der BGH weist den Vorwurf zurück, dem Verein gehe es nicht um Verbraucherschutz, sondern um Profit.

Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) darf auch in Zukunft Verstöße gegen Umweltvorschriften auf dem Klageweg vor Gericht bringen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat den Vorwurf zurückgewiesen, die DUH nutze ihr Klagerecht rechtsmissbräuchlich, weil sie Autohändler mit Abmahnungen überziehe, um damit Profit zu machen. Allein die Zahl von Abmahnungen und Klagen sowie die damit erzielten Überschüsse begründeten keinen Rechtsmissbrauch, entschied der BGH an diesem Donnerstag.

Auslöser des Verfahrens war eine Abmahnung der DUH gegen einen schwäbischen Autohändler, der auf seiner Internetseite nicht ordnungsgemäß über Spritverbrauch und den Kohlendioxidausstoß eines Neuwagens informiert hatte. Der Händler wollte dies nicht hinnehmen und ging zum Gegenangriff über, indem er das Gebaren des - wegen der Durchsetzung von Dieselfahrverboten immer wieder heftig kritisierten - Vereins ganz grundsätzlich infrage stellte. Der DUH gehe es nicht in erster Linie um Verbraucherinteressen, sondern um den finanziellen Gewinn. Deshalb stehe ihr das Klagerecht als "qualifizierte" Einrichtung nach dem Unterlassungsklagegesetz nicht mehr zu.

Als Beleg führten die Anwälte des Autohauses Überschüsse der DUH aus Abmahnungen und Vertragsstrafen an; in den hier maßgeblichen Jahren 2015 und 2016 waren das zusammen etwa 640 000 Euro. Das Geld sei in Klagen zu Dieselfahrverboten geflossen und nicht in den Verbraucherschutz, lautete der Vorwurf. Die DUH bestreitet das entschieden: Die Einkünfte seien allein in die "Marktüberwachung" zur Wahrung von Verbraucherinteressen geflossen, nicht in die Dieselklagen.

Der BGH hielt kein einziges Argument der DUH-Gegner für überzeugend. Überschüsse aus Abmahnungen seien, für sich gesehen, kein Indiz für missbräuchliche Klagen. Das gelte jedenfalls, solange keine echten Anhaltspunkte dafür vorlägen, dass der Verbraucherschutz nur vorgeschoben sei. "Das ist hier nicht der Fall", sagte der Senatsvorsitzende Thomas Koch. Wenn es viele Verstöße gegen umweltrechtliche Informationspflichten gebe, dann führe eine "effektive Durchsetzung von Verbraucherinteressen" eben zu vielen Verfahren. Die DUH könne ihre Tätigkeit ja nicht einstellen, sobald sie in die Gewinnzone gerate. Auch der Verweis auf zu gut bezahlte Chefs überzeugte den BGH nicht. Dies mache nur einen Bruchteil des Gesamtaufwandes aus. "Es kann ausgeschlossen werden, dass die Klägerin tätig geworden ist, um den Geschäftsführern schöne Gehälter zu verschaffen" sagte Koch.

Dass die DUH zeitweise von Toyota gesponsert wurde, beeindruckte die Richter nicht. Das Oberlandesgericht Stuttgart habe keinerlei unsachliche Ungleichbehandlung von Toyota festgestellt. Die DUH gibt an, es habe etwa 300 Verfahren gegen Toyota-Händler gegeben. DUH-Geschäftsführer Jürgen Resch zeigte sich laut dpa erleichtert. Nach der Aufdeckung des Dieselskandals habe die DUH erlebt, "dass man versuchte, uns permanent zu diskreditieren".

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